Das Handelsgericht Wien hat entschieden, dass T-Mobile die Kunden mit der Werbung "Unlimitiertes Surfen" in die Irre führt. Ab einem bestimmten Verbrauch wird gedrosselt. Das Gericht gibt damit einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) statt.
Drosselung
Der Tarif "Smart Net Unlimited" wird mit "unlimitiertem" Surfen und "soviel mobiles Internet, wie Sie wollen" beworben. Nach dem Verbrauch von 3 bzw. 6 GB Datenvolumen wird die Geschwindigkeit der Datenübertragung allerdings auf 64 kbit pro Sekunde gedrosselt.
Normaler Internetgebrauch eingeschränkt
Da Gericht entschied nun, dass eine so langsame Verbindung schränke den üblichen Gebrauch des Internets erheblich ein. So könne von "unlimitiert" im allgemeinen Sprachgebrach nicht mehr die Rede sein. In der Fernsehwerbung sei der Hinweis auf die Drosselung nur für drei Sekunden eingeblendet gewesen - für das Gericht zu schlecht lesbar und nicht ausreichend.
Einschränkungen müssen lesbar sein
"Einschränkungen von Blickfängen sind erlaubt, aber diese Einschränkungen müssen von einem durchschnittlichen Verbraucher deutlich lesbar sein. Das ist insbesondere bei Fernsehwerbung regelmäßig nicht der Fall", sagt Ulrike Docekal, zuständige Juristin im Bereich Recht des VKI. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Update: T-Mobile hat gegenüber dem WebStandard angekündigt, in Berufung zu gehen. (br, derStandard.at, 2.4.2014)