Bild nicht mehr verfügbar.

Die Zeit heilt zwar angeblich alle Wunden, ob da auch die Arbeitszeit inkludiert ist, lässt sich aber nicht eruieren. An der Uhr wird vorerst nicht gedreht, dafür an der Arbeitszeitgrenze. Zumindest ein wenig.

Foto: AP/Semanski

Wien – Eigentlich war alles im Koalitionspaket vereinbart, doch nun gibt es wieder einigen Klärungsbedarf. Für die Zustimmung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in kleinen Dosen verlangt die Gewerkschaft Verbesserungen bei Urlaubs- und anderen arbeitsrechtlichen Regelungen. ÖGB-Chef Erich Foglar betonte, bei der Arbeitszeithöchstgrenze handle es sich um einen von mehreren Punkten des Arbeitsrechtspakets aus dem Regierungsprogramm.

Weitere Punkte seien etwa Regelungen für All-in-Verträge und die sechste Urlaubswoche für Arbeitnehmer, die länger im Betrieb sind. Das Paket werde nur als Ganzes realisiert werden, meint Foglar. Diese Auffassung teilt SP-Sozialminister Rudolf Hundstorfer: "Das muss man immer alles im Paket sehen", sagte er im ORF-Mittagsjounal. Nachsatz: In den Verhandlungen sei man "ganz gut unterwegs". Das bestätigte Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP), allerdings sei noch offen, was nun alles in die Reform hineingepackt werde.

Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl unterstützt die Flexibilisierung, eine Junktimierung mit anderen arbeitsrechtlichen Fragen lehnt er ab.

Im Koalitionsprogramm sind folgende Punkte verankert:

  • Arbeitszeit: Es gibt zahlreiche Betriebsvereinbarungen, nach denen bereits zwölf Stunden am Tag gearbeitet wird, in manchen Fällen auch 13 Stunden. Nun geht es um die Ausweitung der zwölf Stunden auf Gleitzeit und auf Reisetätigkeiten. Damit soll beispielsweise verhindert werden, dass ein Monteur auf der Heimreise auswärts übernachten muss, um nicht die tägliche Arbeitszeitgrenze zu übertreten. Die Höchstarbeitszeit bleibt bei 50 Stunden in der Woche, wobei es auch hier schon Möglichkeiten für 60 Stunden gibt. Versichert wird von Regierungsseite, dass sich die geplanten Änderungen nicht negativ auf die Zuschläge auswirken.
  • All-in-Verträge: An Arbeitsverhältnissen, bei denen gewisse Mehrdienstleistungen in pauschalierter Form abgegolten werden, gibt es immer wieder Kritik. Arbeitnehmervertretungen monieren regelmäßig, dass die Pauschalen beispielsweise die tatsächlich geleisteten Überstunden nicht abdecken. Die Regierung hat hier nicht viel vereinbart: Es soll lediglich der Grundlohn ausgewiesen werden. Zudem sollen Konkurrenzklauseln nur noch erlaubt sein, wenn der Betroffene das 20-Fache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage verdient. Strafen bei Verstößen gegen die Klauseln sollen mit sechs Nettomonatsgehältern begrenzt werden.
  • Sechste Urlaubswoche: Hier bleibt die Koalitionsvereinbarung vage. Vordienstzeiten sollen für einen erhöhten Urlaubsanspruch angerechnet werden, heißt es in dem Papier. Nach dem Urlaubsgesetz gibt es derzeit erst nach 25 durchgängigen Dienstjahren in einem Unternehmen Anspruch auf die sechste Urlaubswoche. Wechselt man nach über 25 Jahren Firmenzugehörigkeit den Arbeitgeber, so fällt der Dienstnehmer auf fünf Wochen zurück. Vordienstzeiten werden nämlich nur im Ausmaß von maximal fünf Jahren angerechnet, Ausbildung von höchstens sieben Jahren.

Bereits am Mittwoch in Begutachtung gegangen ist der Entwurf zum Monitoring des Pensionsantrittsalters. (ch; roda; as, Grafik: flog, DER STANDARD, 3.4.2014)