Schön, wenn einem der Arbeitgeber nicht nur regelmäßig mit der imaginären Peitsche hinterherrennt, sondern auch einmal etwas vorstreckt. Manche Unternehmen gönnen Mitarbeitern einen Vorschuss oder ein Darlehen zum Null- oder ermäßigten Satz. Aufpassen heißt es allerdings in puncto Finanz, die ja gerne mitschneidet, wo immer es geht. Ein günstiger Zinssatz auf einen Kredit gilt nämlich wie ein Stellplatz oder ein Dienstwagen als Sachbezug und muss vom Arbeitnehmer versteuert werden.

Um den Mitarbeitern in der Sache etwas entgegenzukommen, gibt es zwei Begünstigungen bzw. Vereinfachungen. Erstens sind Firmenkredite bis zu 7300 Euro steuerfrei. Borgt man sich mehr Geld aus, unterliegt nur der über der Grenze liegende Betrag der Steuer. Zweitens wird seit 2013 jährlich ein Refenzzinssatz festgelegt. Was man sich durch niedrigere oder gar keine Zinsen beim Darlehen erspart, muss - über der genannten Schwelle - versteuert werden. Für 2014 beträgt der Satz 1,5 Prozent. Dabei gilt wie generell beim Sachbezug, dass der Grenzsteuersatz anzusetzen ist, womit bis zu 50 Prozent Belastung anfallen können. (as, DER STANDARD, 28.3.2014)