Wien - Das Österreichische Staatsarchiv hat ein zentrales Dokument der österreichischen Verfassungsgeschichte, die Urschrift des sogenannten "Februarpatents", sichergestellt. Die Verfassungsurkunde wurde am 26. Februar 1861 von Kaiser Franz Joseph und seinen Ministern unterfertigt.

Den Experten des Staatsarchivs sei anhand unscheinbarer Ablagevermerke der Nachweis gelungen, dass das Stück der Registratur des k. k. Ministerratspräsidiums entstammt und zu einem unbekannten Zeitpunkt entwendet worden war, wie es in einer Aussendung heißt. Der genaue Zeitpunkt der Entwendung lasse sich nicht feststellen, sei aber spätestens mit 1927 zu datieren, als beim Justizpalastbrand neben anderen Quellenschätzen auch das Schriftgut des Ministerratspräsidiums zum größten Teil ein Raub der Flammen wurde.

Der Einbringer hatte "das optisch wenig ansprechende und von einem unbedarften Zwischenbesitzer sogar gelochte Schriftstück" in einem Antiquariat erworben und die Urkunde dem Staatsarchiv kostenlos überlassen. Der Generaldirektor des Österreichischen Staatsarchivs, Wolfgang Maderthaner, bezeichnete den Fund als "kleine wissenschaftliche Sensation und einen großen Erfolg auf dem Gebiet des Archivalienschutzes". 

Das "Februarpatent" vom 26. Februar 1861 bildete als Abänderung des "Oktoberdiploms" von 1860 die vom damaligen Staatsminister Anton von Schmerling ausgearbeitete Verfassung für das gesamte österreichische Kaisertum. Darin wurde die Gesetzgebung zwischen dem Kaiser und den zwei Kammern des Reichsrates geregelt. Ein Teil der Verfassung wurde bereits 1865 wieder aufgehoben, das Dokument bildete jedoch die Grundlage der Dezemberverfassung von 1867, die für die cisleithanischen Länder der Habsburgermonarchie bis zu deren Untergang 1918 in Kraft blieb. (APA/red, derStandard.at, 31.3.2014)