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Kein Ende der Diskussionen um die Hypo Alpe Adria.

Foto: Reuters/Heinz-Peter Bader

Wals/Klagenfurt/Wien - Im Streit um einen 25-Mio-Euro-Kredit an den späteren Pleite-Baukonzern Alpine holt die Hypo-Alpe-Adria-Bank International laut "Kurier" (Samstag) zu einem Gegenschlag aus. Die staatliche Problembank hat Strafanzeige gegen vier ehemalige Alpine-Geschäftsführer und die spanische Alpine-Mutter FCC erstattet, schreibt die Zeitung.

Demnach verdächtigt die Bank die Baumanager des schweren Betruges und der Bilanzfälschung, weil die Alpine-Schieflage verschwiegen worden sein soll. FCC soll dafür haftbar gemacht werden. Laut Kurier werden die Vorwürfe bestritten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft prüft nun die Sachverhaltsdarstellung.

Untreueverdacht

Vergangene Woche wurde bekannt, dass in der Causa gegen die Ex-Bankchefs Gottwald Kranebitter und Wolfgang Edelmüller sowie eine weitere Person ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue anhängig ist. Der unbesicherte Überbrückungskredit um den es geht, soll im September 2012 für 45 Tage vergeben und dann verlängert worden sein. Im Sommer 2013 meldete die Alpine ihre milliardenschwere Pleite an.

Berateraufträge

Weiter für Diskussionen sorgen auch die zahlreichen Hypo-Berateraufträge. Wie das Nachrichtenmagazin "Profil" berichtet, sicherte sich das Management der Hypo Alpe-Adria Bank mit einem Gutachten des Unternehmensrechtsexperten Martin Karollus 2011 gegen die Einflussnahme des Bundes ab. Die Bank war wegen ihrer hohen Beratungskosten von bis zu 250 Millionen Euro seit 2009 immer wieder in Kritik gestanden. In parlamentarischen Anfragebeantwortungen hatte das Finanzministerium 2011 festgehalten: "Die Vergabe von Aufträgen im Rahmen des Projekts 'CSI Hypo' fällt in die Verantwortung der Geschäftsleitung der Bank." Tatsächlich sei aber der Großteil der Aufträge nicht von der Bank, sondern vom Bund in Auftrag gegeben worden, ohne dass der Bank ein Mitspracherecht eingeräumt worden war, berichtet "Profil".

Das Gutachten stellte schließlich klar: "Ein einseitiges Weisungsrecht der Republik bezüglich der Auswahl der Berater und der genauen Aufträge an diese lässt sich ... nicht entnehmen." Überdies könne es auch nicht die Aufgabe der Bank sein, "auf ihre Kosten dem Bund die Aufgabe der Strafverfolgung abzunehmen". Und schlussendlich: "Für die Festlegung der (finanziellen) Konditionen für die Berater und der Aufgabenverteilung ... ist nicht einmal eine Mitbestimmung des Bundes ... vorgesehen." (APA, red, 30.3.2014)