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"Der Patient verlässt sich darauf, dass der Therapeut die Behandlung anwendet, die seiner Gesundheit dient. Der Arzt wiederum muss sich da­rauf verlassen können, dass seine Verordnung umgesetzt wird, denn nur so kann er die Kontrolle über den weiteren Therapie­verlauf behalten", heißt es von Seiten des VKI.

Foto: APA/AP/L.E. Baskow

Wien - Im Jahr 2012 testete der Verein für Konsumenteninformation (VKI) Physiotherapeuten in der Steiermark und in Vorarlberg. Dabei zeigte sich, dass ärztliche Verordnungen oft nicht eingehalten wurden. Zum Teil ­kamen, ­ohne Rücksprache mit dem Arzt zu halten, Anwendungen zum Einsatz, für deren medizinischen Nutzen es keine seriösen wissenschaftlichen Belege gibt. Auch die Abrechnungen, die die Testpersonen am Ende der Behandlung erhielten, waren nicht immer korrekt.

Ein aktueller Test in Kooperation mit der Salzburger Gebietskrankenkasse belegt nun, dass auch die Situation im Bundesland Salzburg nur wenig zufriedenstellend ist. Vom VKI wurden insgesamt 19 physiotherapeutische Einrichtungen beziehungsweise Physiotherapeuten, die als Wahltherapeuten tätig sind, geprüft. Das Ergebnis: Auch diesmal wurden ärztlich verordnete Therapien in vielen Fällen nicht durchgeführt - obwohl sie sich später auf der Rechnung wiederfanden.

Wos woar die Leistung?

Durchgeführt wurde der Test von zwei Testpersonen, die jeweils eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie (30 Minuten), Teilmassage (15 Minuten) und zwei passive Therapien (beispielsweise Moorbehandlung, Strom oder Ultraschall) vorlegten. Alle Einrichtungen wurden von beiden Testern je drei Mal besucht, woraus sich eine Gesamtzahl von 114 Therapieeinheiten ergibt. Lediglich bei zwei dieser 114 Besuche wurde streng nach ärztlicher Verordnung gehandelt. Im Großteil der Fälle wurden die verschriebenen Therapien entweder gar nicht vorgenommen oder die dafür vorgesehene Dauer nicht eingehalten.

"Patienten haben ein Recht darauf, adäquat behandelt zu werden. Zudem verordnen Ärzte Therapien, deren medizinischer Nutzen in der Regel belegt ist und die eine Heilung fördern beziehungsweise Erkrankungen lindern sollen", sagt VKI-Gesundheitsexpertin Bärbel Klepp.

Falsche Leistungen verrechnet

Tatsächlich gaben nur fünf von 38 ausgestellten Rechnungen die tatsächlich erbrachten Leistungen wider. Obwohl zum Teil ganz andere Therapien erfolgt waren, wurden auf den meisten Rechnungen die vom Arzt verordneten Behandlungen ausgewiesen. "Jedem Patienten steht es frei, zusätzlich auf eigene Kosten andere Therapien in Anspruch zu nehmen, aber wer wider besseres Wissen eine falsche Rechnung zur Kostenerstattung bei der Krankenkasse einreicht, begeht einen Betrug", betont Klepp.

Laut VKI sei es daher besonders problematisch, "dass auf der Rechnung häufig Leistungen ausgewiesen werden, für die bei der Krankenkasse eine ­Kostenerstattung vorgesehen ist, und tatsächlich ausgeführte, nicht erstattungs­fähige Anwendungen unter den Tisch fallen." (red, derStandard.at, 26.3.2014)