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Foto: AP/Matt Rourke

Wie Süddeutsche.de berichtet, wurde ein 21-jähriger Münchner wegen massiven Fehlverhaltens dazu verurteilt, seine Accounts auf Facebook, WhatsApp und Instagramm zu löschen. Neben anderen Auflagen entscheidet eine sechsmonatige Abstinenz bei den Sozialen Netzwerken darüber, ob er seine Haftstrafe antreten muss.

Einschüchterungen und Drohungen

Der Verurteilte nutzte die Dienste, um Personen zu drohen, sie zu verleumden und bloßzustellen. Ein erstes gegen ihn eingeleitetes Ermittlungsverfahren und eine Mahnung vor Gericht zeigten keine Wirkung.

Er schüchterte eine 17-jährigen Schülerin damit ein, ihr die "Hells Angels" zu schicken, um schließlich Aufnahmen von sexuellen Handlungen von ihr zu erhalten. Diese stellte er anschließend offen zugänglich auf Facebook. Auch pornografisches Material, das er seiner Ex-Freundin abgenötigt hatte, stellte er auf der Plattform ein.

Von weiteren Opfern veröffentlichte er Telefonnummern, bezeichnete sie als "Huren" und rief dazu auf, sie zu stalken. Ebenso verbreitete er das Bild eines Hakenkreuzes und dazu ausländerfeindliche Parolen. Den Grund dafür konnte er sich aber schließlich "selbst nicht erklären". Er sei nicht ausländerfeindlich eingestellt.

Reifeverzögerungen und "schädliche Neigungen"

Eine psychiatrische Sachverständige attestierte dem Angeklagten Reifeverzögerungen und "Schädliche Neigungen". Es wurde ein vierwöchiger Dauerarrest, Zahlung von Schmerzensgeld und eine zweijährige Jugendstrafe verhängt. Ob diese angetreten werden muss, hängt neben dem Besuch einer Sexualtherapie und gemeinnütziger Arbeit davon ab, ob er sich von den Sozialen Netzwerken fernhält. (red, derStandard.at, 26.3.2014)