Madrid/Barcelona - Das spanische Verfassungsgericht hat die geplante Volksabstimmung über eine Unabhängigkeit der nordöstlichen Region Katalonien für unrechtmäßig erklärt. Eine Region könne "nicht einseitig ein Referendum zur Selbstbestimmung ansetzen", urteilte das Gericht am Dienstag. Zur Begründung hieß es, Katalonien sei "kein eigenständiges politisches und juristisches Subjekt".

Kataloniens Regionalpräsident Artur Mas hatte im Dezember ein Referendum für den 9. November angekündigt. Die erste Frage bei der Abstimmung soll lauten: "Wollen sie, dass Katalonien ein Staat wird?" Wird dies mit ja beantwortet, lautet die zweite Frage: "Wollen Sie, dass dieser Staat unabhängig wird?".

Kein Recht auf Referenden

Laut der spanischen Verfassung können Referenden jedoch nur von der Zentralregierung in Madrid angesetzt werden. Katalonien und die 16 übrigen autonomen Regionen Spaniens haben dieses Recht nicht. Die Zentralregierung wies die Bestrebungen Kataloniens bereits mehrfach vehement zurück.

Katalonien zählt wirtschaftlich zu den stärksten Regionen Spaniens. Etwa ein Fünftel des spanischen Bruttoinlandsprodukts wird dort erwirtschaftet. Die Katalanen, die stolz auf ihre eigene Sprache und ihre Kultur sind, beklagen seit langem hohe Transferzahlungen an Madrid bei vergleichsweise geringen Rückflüssen.

Viele der 7,5 Millionen Einwohner der Region befürworten daher, dass Katalonien selbst Steuern erheben darf. In einer Umfrage eines katalanischen Meinungsforschungsinstituts sprach sich kürzlich eine große Mehrheit der Befragten für eine Loslösung Kataloniens von Spanien aus. (APA, 25.3.2014)