Wien - Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im November 2012 die Regelung über die Grunderwerbsteuer teils gekippt hatte, hat das Finanzministerium nun den Gesetzesentwurf zur Reparatur in Begutachtung geschickt. Künftig wird sowohl bei Schenkungen und Erbschaften als auch bei Hausverkäufen innerhalb der Familie der dreifache Einheitswert als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Der VfGH hatte der Regierung bis Ende Mai 2014 Zeit gegeben, das Gesetz zu reparieren. Das Höchstgericht kippte jene Regelung, wonach beim Erben oder Schenken von Immobilien nicht der Marktwert, sondern der Jahrzehnte alte und daher sehr günstige Einheitswert als Grundlage dient. Beim Verkauf von Grundstücken hingegen wurde die Steuer am Verkehrswert bemessen. Das ist aus Sicht des VfGH eine gesetzeswidrige Ungleichbehandlung.

Keine Mehrbelastung für Familien

Die Lösung der Regierung: Auch beim Verkauf von Liegenschaften im Familienverband soll künftig der dreifache Einheitswert als Bemessungsgrundlage dienen. Laut Begutachtungsentwurf soll dies sowohl fürs Erben und Schenken von Wohnhäusern als auch für Übergaben von Betrieben und Höfen gelten. Familien bleibt somit eine Mehrbelastung erspart, teilte Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) am Montagabend mit.

Hätte sich der Finanzminister nicht mit dem Koalitionspartner SPÖ geeinigt, wäre das Erben und Schenken ab Mitte des Jahres um einiges teurer geworden, da dann die Marktwerte der Grundstücke gegolten hätten.

Kosten für Gutachter wären angefallen

Laut Finanzministerium hätte das im Schnitt zu einer Verdreifachung der Grunderwerbssteuer geführt. Zumal Kosten für ein Gutachten angefallen wären, um den Verkehrswert nachzuweisen. Ein solches brauche es nun im Familienverband nicht.

Dem Begutachtungsentwurf zufolge sollen auch bestehende Befreiungsbestimmungen im Grunderwerbsteuergesetz bestehen bleiben, etwa die Steuerbefreiung bei der Übergabe eines Betriebs bis zu einem Wert von 365.000 Euro. Zusätzlich komme es zu Verwaltungsvereinfachungen durch einheitliche Bemessungsgrundlagen bei Grundbucheintragungsgebühr und Grunderwerbsteuer, so das Finanzministerium.

Die Grunderwerbssteuer macht jährlich rund 790 Mio. Euro aus und fließt fast gänzlich in die Gemeindekassen. "Für Gemeinden und Städte bedeutet die Neuregelung keinen finanziellen Verlust", versicherte der Finanzminister. (APA, 24.3.2014)