Der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) sieht sich mit einer Klage des Anwalts Niko Härting konfrontiert. Weil die Behörde vor vier Jahren 37 Millionen E-Mails durchforstet hat, dabei aber kaum relevante Funde vorweisen konnte, will er die Durchsuchung als rechtswidrig erklären lassen, berichtet der Spiegel vorab.
37 Millionen Mails, zwölf Funde
Die Auswertung der Mails hatte im Jahr 2010 stattgefunden. Lediglich zwölf Mal sei man auf "nachrichtendienstlich relevantes" Material gestoßen. Für Härting fehlt dabei die Verhältnismäßigkeit, auch weil die genutzten Stichwörter wie "Atom" oder "Bombe" nicht präzise genug seien.
Das Bundesverwaltungsgericht solle die Aktion als zu exzessiv einstufen. Er geht davon aus, dass deutlich mehr Nachrichten schon vorab gescanned wurden, da es sich bei den 37 Millionen Nachrichten bereits um eine engere Auswahl handeln soll. Die Verhandlung soll im Mai beginnen. (red, derStandard.at, 23.03.2014)