Bei der Arbeiterkammer Burgenland (AK) häufen sich seit Ende 2013 Beschwerden zu einem deutschen Telefonanbieter. Die Firma Sparfon kassiere ungerechtfertigt Entgelte - und zwar nach einem telefonischen "Vertragsabschluss", kritisierte die AK am Donnerstag. Deshalb fordere man erneut eine gesetzliche Regelung für derartige "Geschäftsmodelle".

Die Beschwerden sahen immer ähnlich aus, so die AK in einer Aussendung: Konsumenten, die am Telefon dezidiert gesagt hatten, dass sie an dem Angebot kein Interesse haben, wurden einige Tage später von Sparfon als neue Kunden begrüßt. Oder bemerkten gar erst, dass sie über einen neuen Anbieter telefonierten, als sie plötzlich eine Rechnung des Unternehmens erhielten. Immer wieder stelle sich heraus, dass die Telefonrechnung trotz der Ankündigung, nun billiger zur telefonieren, schließlich deutlich höher ausfalle als jene des bisherigen Anbieters.

Brief nach Hause

Das Problem liegt laut Konsumentenschützerin Eva Schreiber vor allem darin, dass das Unternehmen sofort umstellen kann. "Ich sehe überhaupt nicht ein, dass wer von irgendjemandem angerufen werden kann, der einem das Blaue vom Himmel über Telefonverträge, Gesundheitsprodukte usw. erzählen kann und einfach einen Brief nach Hause schicken kann", so Schreiber zur APA. Die Konsumenten wüssten dann nicht was sie tun sollen, versäumen die Rücktrittsfrist und schon seien sie im Vertrag, aus den sie sich erst mal wieder "rausstrampeln" müssten.

Schreiber fordere daher erneut eine gesetzliche Regelung, die vorsieht, dass derartige telefonische Vertragsabschlüsse von Konsumenten schriftlich bestätigt werden müssen, damit sie gültig werden. "Damit wären viele Probleme mit einem Schlag gelöst", erklärte sie.

Der Tipp der Konsumentenschützerin, wenn das Telefon - meistens der Festnetzanschluss - läutet und jemand von einem Angebot spricht: "Sofort das Telefongespräch beenden und auflegen - vor allem wenn es eigenartige Telefongespräche sind, wo man verunsichert ist. Wer so ein Gespräch geführt hat, sollte dann bei der Post genau aufpassen und schauen, ob irgendwo etwas von einem Vertrag erwähnt wird. Wenn man unsicher ist, bitte sofort den Konsumentenschutz anrufen und prüfen lassen", so Schreiber.

Vor allem ältere Menschen, die meist die Zielpersonen solcher Firmen seien, würden oft aus Scham nichts sagen oder tun. Die Expertin rät aber auf alle Fälle zu raschem Handeln, sonst würden Fristen verstreichen. Und: "Lieber einmal zu viel anrufen." (APA, 20.3. 2014)