Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des "Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von (0)190er/(0)900er Mehrwertdiensterufnummern" mit 15. August 2003 hat die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) ein umfangreiches Maßnahmenbündel zur Bekämpfung des Rufnummernmissbrauchs vorgestellt. Kern des Paketes sind Mindestanforderungen für so genannte Dialer, die die Datenverbindungen über Mehrwertdiensterufnummern herstellen. Sie müssen so gestaltet sein, dass der Nutzer solche Programme sowohl erkennen als auch eindeutig bestimmten Angeboten zuordnen kann und dass der Nutzer dem Bezug eines Dialers, dessen Aktivierung und der Verbindungsherstellung explizit zustimmen muss.

Laut Reg TP-Präsident Mathias Kurth seien "die wirkungsvollsten Mittel gegen missbräuchliche Nutzung Transparenz und die Möglichkeit zum bewussten Handeln des Verbrauchers", weshalb auch Merkmale wie die Mindestgröße der Schrift, deren deutliches Abheben vom Untergrund und auch die klare Erkenntlichkeit der Zustimmungsschalter gefordert werden. Außerdem dürfen Dialer bestehende Sicherheitseinstellungen in den Endgeräten nicht verändern. Diese müssen auf Wunsch des Kunden vollständig vom Endgerät entfernt werden können. Im Gegenzug erhält der Dialer eine rechtsverbindliche, schriftliche Bestätigung über die Erfüllung der Mindestanforderungen.

Neben der Schaffung von Mindestanforderungen legt das Gesetz Preisobergrenzen von zwei Euro pro Minute und die automatische Trennung nach einer Stunde beziehungsweise 30 Euro bei Blocktarifen fest. Diese Obergrenzen können aber durch die Eingabe eines vierstelligen PINs überschritten werden. Ebenfalls neu ist der Auskunftsanspruch des Verbrauchers über den Betreiber der Mehrwertdiensterufnummer, den er bei (0)900er Nummern direkt über die Reg TP-Homepage und bei (0)190er Nummern mit einer schriftlichen Anfrage durchsetzen kann. Abgerundet wird das Maßnahmenbündel durch die Broschüre "Was tun bei Rufnummernmissbrauch?", die bei der Reg TP Erfurt erhältlich ist. (