München - An der Gefängnisstrafe für Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung ist bald nicht mehr zu rütteln. Die Staatsanwaltschaft erklärte am Montag, sie werde keine Revision gegen das Urteil einlegen. In der vergangenen Woche hatte bereits Hoeneß die dreieinhalbjährige Haftstrafe akzeptiert. Nach Angaben des Landgerichts München wird das Urteil rechtskräftig, sobald die Erklärungen beider Seiten bei der zuständigen Kammer eingegangen sind. (Reuters, 17.3.2014)