Josef Martinz, ehemaliger Chef der ÖVP Kärnten, Untreue im Fall der Hypo Alpe Adria (Kärntner Landesholding veranlasst, ein weit überhöhtes Honorar für ein "Gutachten" zu zahlen, in Wahrheit Parteienfinanzierung an ÖVP und Haider); teilgeständig, aber zu spät: 4,5 Jahre unbedingt, rechtskräftig, mindestens die Hälfte wird zu verbüßen sein.

Dietrich Birnbacher, Steuerberater, Untreue wegen desselben Delikts, aber gerade noch rechtzeitig umfassend geständig (quasi Kronzeuge gegen Martinz und Haider) und tätige Reue: sechs Monate unbedingt, wahrscheinlich Gewährung der Fußfessel.

Ernst Strasser, Ex-Innenminister ÖVP, dann Lobbyist als Europaabgeordneter, vier Jahre wegen Bestechlichkeit, kein Geständnis, sondern geradezu wahnsinnige Schutzbehauptung: 3,5 Jahre unbedingt, nicht rechtskräftig.

Ganz schön viel Schmalz, das die Richter(innen) da an Politiker austeilen. Neuerdings. 1968 etwa bekam der Ex-Innenminister Franz Olah (SPÖ) wegen widmungswidriger Verwendung von ÖGB-Geldern nur ein Jahr unbedingt (es ging auch um die Finanzierung der Krone, in dem Punkt gab es aber einen Freispruch). Die Justiz spielt beim Strafausmaß gegen Politiker nicht mehr herum.

Vielleicht sollten sich etliche prominente Herren, falls es zu einem Prozess gegen sie kommt, eher am Fall Birnbacher als an den Fällen Martinz und Strasser orientieren. (Hans Rauscher, DER STANDARD, 15.3.2014)