Wien - Das EU-Parlament hat am Dienstag in erster Lesung über strengere Geldwäscherichtlinien abgestimmt, die unter anderem für Spielcasinos gelten. Ab einem Betrag von 2.000 Euro soll eine Meldung erfolgen. In der Glücksspielbranche sorgt das für Verwirrung, da nicht klar ist, ob dies für Einsätze oder Gewinne gilt. Außerdem gibt es womöglich Unterschiede zwischen Casinos und Spielhallen.

Die von den Abgeordneten in Straßburg abgesegneten Änderungen sind noch nicht fix, da am Dienstag erst die erste Lesung stattfand. Die Staaten respektive Finanzminister der EU müssen sich mit dem Parlament über die neuen Vorschriften noch einig werden.

Laut dem Parlamentsvorschlag sollten Anbieter von Glücksspieldiensten "bei Transaktionen von 2.000 Euro oder mehr die Sorgfaltspflichten einhalten müssen", heißt es in dem Text. Wobei "die besonderen Wesensmerkmale unterschiedlicher Arten des Glücksspiels" berücksichtigt werden sollten, "so zum Beispiel die Unterscheidung zwischen Casinos, Online-Glücksspielen und Anbietern anderer Glücksspieldienste". Den Staaten soll die Möglichkeit eingeräumt werden, bestimmte Bereiche von den strengen Vorschriften auszunehmen, allerdings bräuchte es dafür die Zustimmung der EU-Kommission.

Helmut Kafka vom österreichischen Automatenverband sieht darin eine Inkohärenz bzw. eine Ungleichbehandlung von klassischen Spielbanken und Automatensalons, wie er sagte.

2.000-Euro-Schwelle

Ein weiterer strittiger Punkt ist die 2.000-Euro-Schwelle. Laut Parlamentsvorschlag sollen die Mitgliedsländer prüfen, ob sie dieses Limit "sowohl auf Gewinne als auch auf Einsätze anwenden". Der Text unterscheidet dabei zwischen Casinos, Online-Glücksspielen und "Anbietern anderer Glücksspieldienste".

Für letztere wird festgehalten, dass bei Gewinnauszahlungen ab 2.000 Euro eine Meldung zu erfolgen hat. Das betrifft die Lotterien, die darüber aber alles andere als unglücklich sind, wie Friedrich Stickler, Vorstand der Österreichischen Lotterien und Präsident der Europäischen Lotterien (EL), zur APA sagte. "Wir haben festgestellt, dass die organisierte Kriminalität versucht, an hohe Lottogewinne heranzukommen." Konkret kauften Kriminelle Spielteilnehmern ihre Gewinnbestätigungen ab und wüschen so ihr Geld weiß. Damit der Glückspilz auch etwas davon hat, bekomme er üblicherweise einen "Aufschlag", sodass er am Ende etwas mehr erhält als seinen ursprünglichen Gewinn.

Laut Stickler geht es dabei nicht immer um Millionengewinne. "Die organisierte Kriminalität wäscht oft Geld in kleineren Beträgen." Daher seien die vorgeschlagenen Regeln sehr zu begrüßen. Sollte die Richtlinie tatsächlich so umgesetzt werden, wäre es in Österreich vorbei mit dem anonymen Lottospielen. Derzeit dürfen wir die Identität der Teilnehmer gar nicht erfassen", erklärte Stickler. "Der Spielteilnehmer können sich Gewinne anonym auszahlen lassen." Registrieren muss sich nur, wer auf der Online-Plattform des Casinos-Austria-Konzerns (win2day) sein Glück versucht. Lotto wird aber vorrangig "offline" gespielt. "Die Leute wollen den Lottoschein in der Hand halten. Der Online-Umsatzanteil liegt im einstelligen Prozentbereich", so Stickler.

Einen Einnahmenrückgang durch eventuell strengere Bestimmungen fürchtet der Lotterien-Vorstand "überhaupt nicht". Generell hält er es für einen "Quantensprung, dass die Geldwäscherichtlinie, die bisher nur für Casinos gegolten hat, auf alle Formen des Glücksspiels ausgeweitet wird." Schließlich sei der illegale Glücksspielmarkt 400 bis 500 Mrd. Dollar (bis zu 360 Mrd. Euro) schwer. "Man kann davon ausgehen, dass die organisierte Kriminalität fest mitmischt, um Geld zu waschen."

Was Ausweitung genau heißt, darüber scheiden sich die Geister. Für Casinos ist im EU-Parlamentstext lediglich von "Transaktionen" ab 2.000 Euro die Rede - "und zwar auch dann, wenn die Transaktion in mehreren Teilen erfolgt und es Anhaltspunkte dafür gibt, dass zwischen diesen eine Verbindung besteht".

Kafka vom Automatenverband meint, dass dies für die österreichischen Spielbanken hieße, dass sie persönliche Spielerkarten einführen müssten, um sämtliche Ein- und Auszahlungen zu protokollieren. "Die Casinos Austria haben derzeit überhaupt keinen Überblick darüber, wieviel jemand in den Automaten reinschiebt. Die Leute werden nur am Eingang kontrolliert." Kafka verweist auf die Spielerkarte des Automatenkonzerns Novomatic. "In Niederösterreich machen die das perfekt." Allerdings soll der Konzern durch die Einführung der Karte einige Spieler verloren haben. Stickler dagegen sieht für eine solche Karte in Casinos keine Notwendigkeit. "Da geht es um Wechslungen - wenn jemand mehr als 2.000 Euro wechselt."

Änderungen dräuen der Glücksspielbranche nicht nur von EU-Seite. Kafka will im kürzlich verabschiedeten Abgabenänderungsgesetz (Steuerpaket) einen "Knüller" entdeckt haben. "Das bisherige Verwertungsverbot von Geldwäscheverdachtsmeldungen für die Finanzverwaltung wird aufgehoben." Der Gesetzgeber will damit den Kampf gegen Steuerhinterziehung in einem Bereich, "in dem dies bisher nicht möglich war", verschärfen, wie es im Gesetzesvorblatt heißt. Für den Glücksspielbereich könnte das - laut Kafka - bedeuten, dass die Finanz in Zukunft auch von Casinogewinnen ab 2.000 Euro erfährt.

Bisher durfte die im Bundeskriminalamt angesiedelte Meldestelle für verdächtige Transaktionen den allergrößten Teil der Meldungen etwa von Banken nicht an die Finanz weiterleiten. 2013 waren 15 von 16 Meldungen vom Verwertungsverbot betroffen, im Jahr davor 22 von 24 und 2011 22 von 25. (APA, 13.3.2014)