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Aktueller Stand der Dinge im Schubhaftzentrum Vordernberg: zehn Insassen, die von Polizisten in Zusammenarbeit mit privaten Security-Leuten bewacht und betreut werden.

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Wien/Vordernberg - Die Belegung des neuen Schubhaftzentrums im steirischen Vordernberg laufe in diesen Wochen erst so richtig an, schildert ein Sprecher des Innenministeriums. Zehn Häftlinge würden derzeit in dem architektonisch modern gestalteten Gebäude leben, bewacht von Polizisten, die dabei von Mitarbeitern der privaten Sicherheitsfirma G4S unterstützt werden.

Diese Verteilung der Betreuungsaufgaben sorgt seit Monaten für Kritik. Es wird befürchtet, dass die Securitys auch hoheitliche, nur dem Staat zukommende Aufgaben erfüllen müssen: ein Verdacht, der sich für die Volksanwaltschaft nach dem Durcharbeiten der Vertragskonstruktion zwischen dem Innenministerium, der Gemeinde Vordernberg und der Firma G4S nunmehr zur Gewissheit verdichtet zu haben scheint.

Fehlende gesetzliche Regelung

Nach eingehendem Prüfen und Prüfenlassen der Verträge sei er zu dem Schluss gekommen, "dass das Ausüben von Befehls- und Zwangsgewalt durch private Securitys im Rahmen der Tagesstrukturierung und beim Konfliktmanagement verfassungsrechtlich nicht zulässig ist", sagt Volksanwalt Peter Fichtenbauer, der für das Asylwesen zuständig ist, im Standard-Gespräch. Auch fehle eine gesetzliche Regelung über Rechtsschutz gegen Übergriffe privater Wachebediensteter.

Die Grenze zwischen erlaubten und nicht erlaubten Tätigkeiten privater "Verwaltungshelfer" in Vordernberg zieht der Volksanwalt "überall dort, wo es ums Anschaffen geht: Schneeschaufeln und Essen verteilen durch private Kräfte - in Ordnung. Schneeschaufeln anordnen oder Insassen beim Anstehen ums Essen beaufsichtigen - Alleinaufgabe der Polizei", konkretisiert er.

Im Innenministerium sieht man die Sache völlig anders. Die Kritik der Volksanwaltschaft fuße auf einem Missverständnis, in einer schriftlichen Stellungnahme werde man versuchen, dieses aufzuklären, meint dort ein Sprecher: Zwar werde in Vordernberg die Aufgabenverteilung zwischen Polizei und Securitys genauso praktiziert wie in dem Volksanwaltschaft-Zwischenergebnis geschildert - "aber sie ist eindeutig zulässig".

Denn Aufgaben teilen heiße nicht, "dass auch die Verantwortung geteilt wird": Zwar würden die Securitys durchaus auch für Tätigkeiten eingesetzt, die der Tagesstrukturierung der Angehaltenen dienten. Und sie sollten in Konfliktfällen "nicht weglaufen, sondern versuchen, vor Ort deeskalierend einzuwirken. Aber die Verantwortung dafür bleibt immer beim Innenministerium".

"Keine Gesetzesänderung"

Daher sei auch keine Gesetzesänderung in Sachen Rechtsschutz nötig: "Durch die Einbeziehung eines Privaten in den Vollzug der Schubhaft wird die Möglichkeit der Angehaltenen, für erlittene Schäden Ersatz nach dem Amtshaftungsgesetz zu verlangen, in keiner Weise geschmälert", ist in einer ersten, kurzen, schriftlichen Stellungnahme des Ministeriums zu lesen. Den Vordernberger Schubhäftlingen stehe gegen G4S "eine Kommandantenbeschwerde genauso offen, als würden nur Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes tätig werden".

Volksanwalt Fichtenbauer schätzt die Chancen für Vertragsänderungen dennoch als relativ hoch ein: "Ich bin zuversichtlich, dass es am Ende der Vordernberger Gesamtprüfung so kommen wird." Nach den Verträgen für das Schubhaftzentrum will er jetzt etwa die Eignung des zum Einsatz kommenden Security-Personals untersuchen. (Irene Brickner, DER STANDARD, 13.3.2014)