Wien - Die Zeitung "Österreich" muss Daten von Usern ihrer Webseite herausgeben. Einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) zufolge unterliegen Postings in Online-Foren von Zeitungen nicht dem Redaktionsgeheimnis, wie die "Presse" online berichtete. Wenn Dritte ein "überwiegendes rechtliches Interesse" glaubhaft vermitteln könnten, hätten sie ein Recht, die Identität der Nutzer zu erfahren.

Konkret ging es um den Streit der Brüder Kurt und Uwe Scheuch mit der "Österreich"-Website oe24.at, da sich Erstere durch Postings auf der Seite beleidigt sahen. Der Entscheidung des OGH von Ende Jänner zufolge müssten die Betreiber der Foren E-Mail-Adressen und Namen der Nutzer preisgegeben, auch wenn sie - wie hier erfolgt - die betreffenden Postings gelöscht haben. Der Online-Ableger von "Österreich" hatte sich diesbezüglich allerdings auf das Redaktionsgeheimnis berufen.

Laut dem E-Commerce-Gesetz müssen Betreiber von nichtmoderierten Foren bei entsprechender Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses Dritter die Identitäten herausgeben. Das Redaktionsgeheimnis greife hier nicht, da die Postings keinen direkten Zusammenhang mit der journalistischen Tätigkeit des Mediums hätten. Ob die Daten allerdings aufschlussreich sind, bleibt dahingestellt, da die Webseiten-Betreiber diese nur so herausgeben müssen, wie sie ihnen vorliegen. (APA, 11.3.2014)