Österreich lenkt gemeinsam mit Luxemburg im Streit mit den EU-Partnern um die Durchsetzung des automatischen Informationsaustauschs von Bankdaten zu Kapitalgewinnen von EU-Ausländern ein. Die beiden Staaten, die diesbezüglich seit Einführung der EU-Richtlinie im Jahr 2003 (nur) zu Zinsgewinnen eine Ausnahmeregelung genießen und ein Quellensteuermodell betreiben, dürften ihr Bankgeheimnis de facto aber trotzdem nicht vor der Schweiz und vor dem Jahr 2017 aufgeben. Bis dahin sollen strengere Regeln der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Kooperation (OECD) auch für europäische Drittstaaten gelten.

Dieser Kompromiss zeichnete sich zum Auftakt des zweitägigen Treffens der Finanzminister von EU und Eurogruppe in Brüssel ab. Vizekanzler Michael Spindelegger erklärte, seine Zustimmung im Ecofin heute Dienstag sei "möglich", sofern "mehrere Voraussetzungen erfüllbar" würden. Heute heißt es zunächst einmal: keine Einigung.

Österreich sei jedenfalls bereit, auf die bisherige Bedingung des vorherigen Abschlusses eines EU-Abkommens mit der Schweiz zu verzichten. Aber: Man dürfe "keine Doppelstandards bekommen", wenn die OECD ihr geplantes Modell als weltweiten Standard etabliere, so der Finanzminister. Es müsse sich dann um EU-Regeln handeln, die auf dem letzten Stand seien. Die OECD will zur Bekämpfung des Steuerbetrugs umfangreichere Maßnahmen, als sie die EU mit der "erweiterten Zinsrichtlinie" seit dem Jahr 2009 vorhatte. Es sollen nicht nur Gewinne aus Zinsen, sondern auch jene aus Aktien, Anleihen und Verkäufen erfasst werden sowie aus derivaten Finanzprodukten. Natürliche Personen sollen ebenso wie Trusts erfasst sein. Die Haltungsänderung von Österreich und Luxemburg würde also materiell kein wirkliches Nachgeben bedeuten, da es damit nicht zur befürchteten Schlechterstellung gegenüber der Schweiz, Monaco oder Liechtenstein käme. Denn wie aus einer Information von Steuerkommissar Algirdas Semeta hervorgeht (die dem Standard vorliegt), dürfte die Schweiz gar nicht mehr auf eine Sondervereinbarung mit der EU hoffen, sondern direkt die OECD-Regeln anpeilen. Sprich die umstrittene EU-Regelung soll 2017 gelten, wird aber dann womöglich schon wieder "totes Recht" sein. Offen sei, wie man die Sache für Österreich und Luxemburg juristisch so regle, dass es im Übergang gleichwertige Regeln geben kann. In ein paar Jahren sei das dann aber ohnehin kein Thema mehr, hieß es im Rat.

Blockade bei Bankenunion

Anders ist es bei den Plänen für eine Bankenunion, konkret bei den Plänen für den Abwicklungsmechanismus. Der Rat der Mitgliedsländer streitet mit dem EU-Parlament, das ein Mitentscheidungsrecht hat und auf einen gemeinschaftlichen Mechanismus mit der EU-Kommission als zentralem Player pocht. Deutschland will dies keinesfalls.

Allerdings ist Finanzminister Wolfgang Schäuble nun bereit, den Aufbau des gemeinsamen Abwicklungsfonds mit 55 Milliarden Euro von zehn auf fünf Jahre zu verkürzen. Annäherungen gibt es laut Spindelegger bei einer Finanztransaktionssteuer durch elf Eurostaaten. (Thomas Mayer aus Brüssel, DER STANDARD, 11.3.2014)