Der Rechtsstreit um den Kornspitz geht weiter.

Foto: Backaldrin

Luxemburg/Wien - Noch ist nichts entschieden, aber das am Donnerstag verkündete Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Markenrecht verheißt nichts Gutes für die österreichische Backwarenfirma Backaldrin, Eigentümerin der Wortmarke "Kornspitz". Der EuGH hat festgestellt, dass ein Markenname verfällt kann, wenn sich die Konsumenten nicht mehr bewusst sind, dass es sich um eine geschützte Marke handelt und diese zu einem Alltagswort geworden ist (C-409/12).

Dass dies beim Kornspitz der Fall ist, hat der - inzwischen aufgelöste - Oberste Patent- und Markensenat recht deutlich festgestellt. Auslöser war der Antrag der Mitbewerberin Pfahnl, die eigene Produkte unter dem Namen Kornspitz in Umlauf bringen will.

Dennoch wurde das Verfahren vom EuGH an die österreichischen Gerichte zurückverwiesen. Diese müssen nun feststellen, ob der Markeninhaber Backaldrin genug getan hat, um die Marke zu schützen, etwa durch Initiativen, damit Bäcker ihre Kunden darüber informieren, dass die Kornspitz-Mischung von einem bestimmten Unternehmen geliefert worden sei. Bliebe Backaldrin untätig, dann gilt die Marke im Endverbrauchermarkt als verfallen.

Dies gilt allerdings nicht für die Backmischung selbst, sagt der EuGH. Unter Bäckern und Händlern sei es bekannt, dass das Wortzeichen Kornspitz als Marke eingetragen ist. Backaldrin betont, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung in Österreich der Markenname weiterhin ihnen gehöre. (ef, DER STANDARD, 7.3.2014)