Bern - Schweizer Waffen dürfen künftig in Länder exportiert werden, selbst wenn dort Menschenrechte verletzt werden. Begründet wurde die Lockerung mit einer schwierigen Lage Schweizer Rüstungsbetriebe. Der Nationalrat, die große Kammer des Parlaments in Bern, genehmigte am Donnerstag eine entsprechende Lockerung der gesetzlichen Regeln mit 94 zu 93 Stimmen.

Die Regierung muss nun die Kriegsmaterialverordnung anpassen. Bisher dürfen Waffen nicht in Länder geliefert werden, in denen "Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden". Künftig sind Exporte nur verboten, wenn ein hohes Risiko besteht, dass die Waffen für Menschenrechtsverletzungen benutzt werden.

Die alte Regelung habe schweizerische Unternehmen gegenüber der Konkurrenz benachteiligt - etwa im Vergleich zu Schweden oder Österreich, erklärten Befürworter der Lockerung. So sei die Lieferung von Flugzeugabwehrsystemen nach Saudi-Arabien verboten gewesen, obwohl sich diese nicht für Menschenrechtsverletzungen eignen würden.

Gegner der Lockerung warnten, die Schweiz werde friedenspolitisch unglaubwürdig und setze ihren Ruf aufs Spiel. Amnesty International erklärte, es sei ein Skandal, dass wirtschaftliche Interessen höher als die Menschenrechte bewertet werden. (APA, 6.3.2014)