Vom E-Mobil bis zum 1.360-PS-Gerät, vom Mercedes S-Klasse Coupé bis zum Alfa 4C Spider
Ansichtssache
,
Vom Elektromobil bis zum 1.360-PS-Gerät, vom neuen Mercedes S-Klasse Coupé bis zum Alfa 4C Spider: Der Autosalon-Zusammenschau erster Teil
Vor dem Hintergrund boomender Weltmärkte und einer langsamen Stabilisierung und Erholung in Europa startet mit dem Genfer Automobilsalon die Branche in den Frühling. Der Eindruck, dass heuer weniger Neuheiten gezeigt werden als zuletzt, lässt sich einerseits statistisch untermauern – statt 130 Welt- und Europapremieren (2013) sind es diesmal "nur" um die 100 –, andererseits damit erklären, dass rund um den Globus immer mehr Autosalons mit entsprechenden Novitäten beschickt werden müssen.
Interessante Neuzugänge
Dies und die Taktzahl, mit der die Hersteller neue Fahrzeuge und Technologien auf den Markt bringen, schlägt sich weiters in der Nationen- und Konzernwertung nieder. So wollen etwa die französischen Hersteller mit interessanten Neuzugängen im Klein- und Kompaktwagenbereich punkten. Bei Fiat und Ford hingegen heißt es weiter warten auf die große Modelloffensive, bei den Japanern (eine einzige echte Weltpremiere) und Südkoreanern auch, wohingegen die Deutschen fast durch die Bank erneut einen starken Auftritt hinlegen.
Technologisch ist interessant zu beobachten, dass immer mehr Hersteller ihr Programm mit Elektro- (zum Beispiel Kia Soul EV, ab Anfang 2015) und Plug-in-Hybridfahrzeugen (zum Beispiel VW Golf GTE, ab Herbst) erweitern – und dass Hybridpionier Toyota trotz mangelnder Infrastruktur Ernst macht mit Brennstoffzelle und Wasserstoff: Mitte 2015 schon soll der in Genf gezeigte FCV loslegen.
Zur Ansichtssache:
In dieser Galerie: 26 Bilder
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.