Wien - Nach der Uniqa hat sich am Dienstag auch die Allianz Österreich in Sachen Hypo Alpe Adria geoutet: Laut Allianz-Chef Wolfram Littich hat die Versicherung 60 Millionen Euro an Anleihen der notverstaatlichen Bank in den Büchern. In den nächsten zwei bis drei Jarhen laufen diese Anleihen aus, die letzte 2017. Littich: "Wir rechnen mit keinem Ausfall, weil das Land Kärnten dafür haftet". Die Uniqa gab ebenfalls bekannt, 60 Millionen Euro an Hypo-Papieren in den Büchern zu haben. Einzig die Vienna Insureance Group will will keine Angaben machen. Wie berichtet werden im März 2014 bereits 750 Millionen Euro an Hypo-Alpe-Adria-Anleihen fällig.

Gewinnbeteiligung

Trotz anhaltender Niedrigzinsen sei die Allianz jedenfalls gut aufgestellt, dass sie auch in den nächsten 30 Jahren kein Problem hätte, die Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung zu bezahlen, so Litich. Ein Produkt ohne Garantie sei nicht geplant.

Für das kommenden Jahr betont die Allianz einmal mehr die Notwendigkeit der privaten Vorsorge. Um das Thema "Vererben und Verschenken" gibt es immer wieder politische Diskussionen – handelt es sich dabei doch um ein wichtiges Themenfeld, denn es wurde noch nie so viel vererbt und verschenkt wie heute. Hinzu kommt: Durch die steigende Lebenserwartung werde tendenziell später vererbt – pro Jahr sterben in Österreich mehr als 70.000 Menschen in einem Alter über 60, 43 Prozent davon gar über 85. "Herr und Frau Österreicher vererben und erben immer später", so Littich. Für den Vererbungs- und Verschenkungsvorgang rückt die Allianz einen vernachlässigten Aspekt in den Fokus: Die Lebensversicherung kann – neben der Absicherung des biometrischen Risikos, der Berufsunfähigkeit, des Pflegebedarfs und der Vorsorge – die Rolle der Weitergabe von Kapital an die nachfolgende Generation übernehmen. "Es geht um Souveränität und Schnelligkeit bei der Weitergabe von Erspartem", erklärt Littich. Kommt es zum Ableben, fällt die Lebensversicherung nicht in den Nachlass.

Mit der Lebensversicherung lassen sich Erbschafts- und Schenkungsregelungen individuell gestalten, deren Notwendigkeit sich auch aus der soziodemografischen Entwicklung ableiten lässt, die sich beispielsweise auch bei Patch-Work-Familien zeigen: Wurde hierzulande 1965 im Durchschnitt eines von zehn Kindern unehelich geboren, so sind dies aktuell rund 40 Prozent. Personen, die weder gesetzlich noch gewünscht im Nachlass aufscheinen, können im Rahmen der Lebensversicherung außertestamentarisch begünstigt werden, auch Änderungen der Begünstigten sind jederzeit kostenfrei möglich. (cr, derStandard.at, 4.3.2014)