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Wolfgang Kulturer und Anwalt.

Foto: AP/Punz

Klagenfurt - Mit drei Schuldsprüchen ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt der Hypo-Prozess um einen Vorzugsaktiendeal aus dem Jahr 2006 zu Ende gegangen. Ex-Vorstand Josef Kircher wurde zu drei Jahren teilbedingt verurteilt, ihm kam sein Geständnis zugute. Ex-Bankchef Wolfgang Kulterer erhielt eine Zusatzstrafe von einem Jahr, Ex-Vorstand Siegfried Grigg erhielt dreieinhalb Jahre unbedingt.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten durch die Gewährung von Put-Optionen die Bank um einen Millionenbetrag geschädigt hatten und daher wegen Untreue zu verurteilen waren. Der Schöffensenat folgte damit der Argumentation von Staatsanwalt Robert Riffel und den Gerichtsgutachtern, die Argumente der Privatgutachter wurden nicht berücksichtigt. Bei Kircher wurden zwei Jahre bedingt ausgesetzt.

Der Staatsanwalt hatte zuvor Schuldsprüche gegen alle Angeklagten gefordert. Er warf Kircher, Kulterer und Grigg Untreue und Bilanzfälschung sowie der Flick-Stiftung Vorteilsnahme vor. Während Kircher auf ein mildes Urteil hoffte, beantragten die Anwälte von Kulterer und Grigg Freisprüche. Die Beschuldigten hatten anschließend das letzte Wort, Kulterer erneuerte dabei sein Angebot, an der Aufklärung der Causa Hypo mitzuwirken. "Ich habe dann ja ausreichend Zeit dazu."

Das Verfahren gegen Tilo Berlin, der in den USA erkrankte, war bereits ausgeschieden worden. Angeklagt war auch die Flick-Stiftung, die sich nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz verantworten musste. Kulterer saß damals auch im Stiftungsvorstand. Die Schöffen hatten zu entscheiden, ob die geheimen Rückkaufgarantien für spezielle reiche österreichische und deutsche Familien, die sich kurz vor dem Verkauf der Hypo an die BayernLB an einer zweiten Kapitalerhöhung der Hypo beteiligt hatten, zum Schaden der Bank eingefädelt wurden oder nicht - zum Schaden der Investoren war es jedenfalls nicht.

Was es wiegt

"Das Verfahren hat gezeigt, es ist, was es ist, und es wiegt, was es hat. Und das ist für mich ganz klar", hatte Staatsanwalt Riffel zuvor erklärt. Bei allen Aktienpaketen seien Nebenabreden abgeschlossen worden, die den Rückkauf zum Nominalwert garantierten. Eigenmittel müssten jedoch jederzeit und uneingeschränkt zur Verfügung stehen und zur Minimierung der Insolvenzwahrscheinlichkeiten dienen. Das sei mit den Nebenabreden umgangen worden. Aktiengesellschaften seien auch nicht mit Personengesellschaften und Genossenschaften, für die der Gesetzgeber Ausnahmeregelungen geschaffen habe, vergleichbar, so Riffel. Verluste müssten mit Kernkapital aufgefangen werden, das man verbrauchen könne. Bei Put-Option hätte das Kapital zurückgezahlt werden können, obwohl es schon verbraucht gewesen wäre, die Verlustdeckungsfähigkeit sei damit nicht gegeben gewesen. Kernkapital sei also nur am Papier generiert worden.

Die Dividenden wurden, so Riffel, auch regelmäßig ausbezahlt, was ohne Rücknahme- und Kapitalgarantien auch angemessen gewesen wäre. Die Kapitalbindungsdauer, die zwischen einem Monat und mehreren Jahren gelegen wäre, sei entscheidend für die Verzinsung gewesen. Riffel: "Was die Hypo von den Vorzugsaktionären erhalten hat, hätte sie in jedem Fall günstiger bekommen können. Sie habe also zuviel gezahlt."

Zuordnung der Schadenssummen

Der Staatsanwalt präsentierte auch eine Zuordnung der Schadenssummen zu den Angeklagten, die sich gegenüber Prozessbeginn bei Kulterer und Grigg geändert hätten. Bei Kircher betrage der Schaden 5,11 Millionen, bei Kulterer seien es 3,25 Millionen und bei Grigg 2,73 Millionen Euro. Dazu kommen noch bei jedem der drei die 2,5 Millionen Euro der Sonderdividende sowie diverse Honorare und Beratungskosten.

Zur Ausschüttung der Sonderdividende von 2,5 Millionen Euro sagte Rifffel, das sei ein "Bonus an die Aktionäre" gewesen, ohne dass diese etwas zusätzlich geleistet hätten. Keiner der Aktionäre machte sie zur Bedingungen, sie hätten "sich nur gefreut". Damit komme die Dividende einem Geschenk gleich. Zu der den Angeklagten ebenfalls angelasteten Bilanzfälschung erklärte der Staatsanwalt, Bilanzfälschung sei gegeben, weil der Erlös aus den Vorzugsaktien als Kernkapital und damit nicht wahrheitsgemäß dargestellt worden sei. Die Nebenabsprachen seien in diesem Zusammenhang verschwiegen worden.

Geständnisse

Bei der Beleuchtung der subjektiven Tatseite wies Riffel ausdrücklich auf das vollständige und "reinen Tisch machende" Geständnis Kirchers sowie auf das schriftliche Geständnis Kulterers hin. Hier sei der "Kernsatz" jener, dass Kulterer bewusst gewesen sei, dass das Kapital nicht auf Dauer verfügbar sein würde. Die leugnende Verantwortung von Grigg sei durch die "objektiven Tatumstände" sowie die Aussagen von Kircher eindeutig widerlegt. Es gebe für jedes Tatbestandsmerkmal eine Fülle von Beweisen, im Gegensatz zu manchen anderen Wirtschaftsprozessen. Riffel verlangte für Kulterer eine Zusatzstrafe, da er ja bereits mehrmals in Hypo-Causen verurteilt ist. Bezüglich der Strafbemessung verwies Riffel auf die generalpräventive Wirkung.

Es sei ihm aber auch ein Anliegen, jene Dinge zu beleuchten, die zum Vorteil der Angeklagten ins Gewicht fielen. Riffel: "Es ist in diesem Verfahren etwas passiert, womit ich nie gerechnet hätte und das es noch in keinem einzigen Hypo-Verfahren gegeben hat." Gerade in Wirtschaftsstrafverfahren stehe man oft vor einer Mauer des Schweigens. Diese könne wohl nur durchbrochen werden, wenn es sich auszahle, das Schweigen zu brechen. (APA/red, derStandard.at, 27.2.2014)