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Christian Wulf am Donnerstagmorgen auf dem Weg zum Gericht in Hannover.

Foto: Peter Steffen/dpa

Hannover - Das Landgericht Hannover hat Ex-Bundespräsident Christian Wulff vom Vorwurf der Vorteilsannahme freigesprochen. Die Zweite Große Strafkammer sah es nicht als erwiesen an, dass Wulff als niedersächsischer Ministerpräsident illegale Zuwendungen des Filmunternehmers David Groenewold angenommen hat. Groenewold sprach die Kammer vom Vorwurf der Vorteilsgewährung frei.

"Der Angeklagte Wulff ist freigesprochen", sagte der Vorsitzende Richter Frank Rosenow bei der Urteilsverkündung am Donnerstag. Rosenow hatte während des dreimonatigen Prozesses mehrfach zu erkennen gegeben, dass er nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist.

Es ist das erste Mal, dass sich ein ehemaliger Bundespräsident vor Gericht verantworten musste. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine konkrete Strafforderung verzichtet und eine Fortsetzung der Beweisaufnahme verlangt. Sie geht davon aus, dass Wulff "den bösen Anschein der Käuflichkeit" erweckt hat, weil er dienstliche Zusammenhänge nicht klar von privaten Beziehungen trennte.

Im Mittelpunkt des Prozesses stand ein Oktoberfestbesuch Ende September 2008 in München von Wulff und dessen Familie, bei dem Groenewold einen Teil der Hotelkosten übernahm. Damit sollte Wulff nach Ansicht der Staatsanwaltschaft motiviert werden, sich als niedersächsicher Regierungschef bei Siemens für eine Unterstützung des Films "John Rabe" einzusetzen. Wulff und Groenewold bestritten einen Zusammenhang. Eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldsumme hatte Wulff abgelehnt. (Reuters, 27.2.2014)