Düsseldorf - Der deutsche Bundesverband der Buch- und Presse-Großhändler darf einem Urteil zufolge die Konditionen mit den Verlagen nicht mehr zentral aushandeln. Das zentrale Verhandlungsmandat verstoße gegen europäisches Kartellrecht, entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) am Mittwoch in zweiter Instanz (Az.: VI- U (Kart) 7/12).

Es untersagte dem Bundesverband auch, einzelne Grossisten aufzufordern, individuelle Verhandlungen zu verweigern. Der Bauer-Verlag ("TV Movie", "Bravo") war gegen den Bundesverband vor Gericht gezogen. Das OLG ließ keine Revision zu. (APA, 26.2.2014)