Dicke Dienstwagen - ob vom Unternehmen oder der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt - bleiben trotz Einschränkung begünstigt.

Foto: Matthias Cremer

Wien - Die von der Regierung angekündigte Streichung von Dienstwagenprivilegien kommt in einer Schmalspurvariante. Sie wird laut Informationen von Arbeiterkammer-Experte Otto Farny nicht einmal eine Million Euro bringen, das Finanzministerium spricht von fünf Millionen. Auch nach der Anhebung der Deckelung für den Sachbezug von 600 auf 720 Euro werden Besserverdiener durch die Regelung bevorzugt, meint auch Wifo-Expertin Margit Schratzenstaller. Sie bemängelt zudem, dass es keine ökologischen Lenkungseffekte gibt.

Finanzminister Michael Spindelegger hat nun die bereits im Regierungsprogramm vereinbarten Änderungen im Rahmen einer Verordnung umgesetzt. Es geht dabei darum, wie ein privat genutztes Firmenauto vom Dienstnehmer zu versteuern ist. Der geldwerte Vorteil des Beschäftigten wird dabei weiterhin mit 1,5 Prozent des Kaufpreises eines Autos monatlich fixiert. Bei einem Anschaffungswert von 30.000 (inklusive Steuern) sind also monatlich 450 Euro anzusetzen. Dabei gibt es aber das genannte Limit.

Dass es überhaupt einen Deckel gibt, findet Markus Gansterer vom Verkehrsclub Österreich nicht nachvollziehbar. Das sei weder sozial gerecht noch ökologisch sinnvoll, meint er zum Standard. Schratzenstaller teilt diese Auffassung und verweist darauf, dass wegen des Privilegs zahlreiche SUVs die Straßen füllten. Sie gibt zu bedenken, dass vor allem leitende Mitarbeiter in den Genuss eines Firmenfahrzeugs kämen, die Begünstigung also eine Umverteilung nach oben sei. Die jetzige Einschränkung findet die Wifo-Referentin "minimal, da hätte man mehr machen können".

Diestauto schneidet gut ab

In die gleiche Kerbe schlägt Arbeiterkammer-Steuerexperte Farny. Wenn man die echten Kosten eines Pkws mit dem pauschalen steuerlichen Wert vergleiche, schneide das Dienstauto immer noch gut ab. Er weist noch auf einen anderen Vorteil hin: Wenn der Treibstoff für private Fahrten vom Unternehmen bezahlt wird - das wird oft aus praktischen Gründen so vereinbart -, bleibe der Sachbezug unverändert. Das wiederum begünstigt Vielfahrer, erklärt dazu Gansterer. Der VCÖ-Verkehrsexperte hält die Deckelung überhaupt für fehl am Platz.

Zudem spricht er sich für eine CO2-Tangente aus: Wenn der Dienstwagen mehr als 150 Gramm verbrauche, soll die Anschaffung für den Betrieb nicht mehr oder nur noch eingeschränkt absetzbar sein. Der Durchschnitt liegt seinen Angaben zufolge bei 130 Gramm.

Dienstautos spielen am Automarkt eine steigende Rolle. Im Vorjahr wurden bereits 60 Prozent der neuen Pkws von Unternehmen oder der öffentlichen Hand zugelassen, 2005 lag dieser Wert noch unter 40 Prozent. Laut Gansterer steigt der Anteil der Firmenwagen mit der Motorleistung.

Auch Farny kann sich eine Gesamtumstellung des Sachbezugs vorstellen, er plädiert dabei aber dafür, diesen Punkt im Rahmen der geplanten Steuerreform abzuhandeln. Gerade im Servicebereich gebe es viele Mitarbeiter, die den Firmenwagen lediglich zum Weg in die Arbeit privat nutzen. Dennoch werde auch hier der Sachbezug ausgelöst. Hier wäre eine "Differenzierung wünschenswert", erklärt Farny. Allerdings gibt es jetzt schon die Möglichkeit, die Steuerbasis bei weniger als 6000 gefahrenen Kilometern zu halbieren. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, 26.2.2014)