Die Beruhigung des Bäckerstraßenviertels ist noch nicht gegessen.

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Wien - Nach dem Anrainervotum gegen Fußgängerzone und Nachtfahrverbot bleibt im Wiener Bäckerstraßenviertel alles beim Alten - also bei der Wohnstraße. Innenstadt-Bezirkschefin Ursula Stenzel (ÖVP) hat jedoch schon den nächsten Vorstoß parat. Sie will in der City 20 Prozent der Parkplätze für Bezirksbewohner reservieren. Bei insgesamt 8.180 Parkplätzen wären das 1.636 reservierte Abstellflächen.

Die Anrainerparkplätze sollen schrittweise geschaffen werden, stellte Stenzel am Dienstag in einer Pressekonferenz in Aussicht. "Ich will einmal mit dem Bäckerstraßen-Viertel anfangen", da es hier einerseits eine hohe Überparkung und andererseits eine hohe Parkpickerldichte gebe. Die Grätzel rund um die Riemergasse bis zur Seilerstätte und um den Neuen Markt sollen folgen, die restlichen Innenstadtbereiche kommen danach an die Reihe.

Gipfeltreffen zwischen Stenzel und Vassilakou

Sie werde noch diese Woche Gespräche mit den Bezirks-Klubobleuten aller Parteien aufnehmen, um im Anschluss zwecks Umsetzung an Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne) heranzutreten. Anrainerparkplätze gibt es bereits in einigen Wiener Bezirken, wobei die Höchstquote aus rechtlichen Gründen bei 20 Prozent liegt. Für Stenzel ist dieser Anteil nur "ein erster Schritt", das Kontingent müsse schrittweise erhöht werden, forderte sie.

Um Anrainerparkplätze - sie sind nur in Parkpickerlbezirken möglich - einführen zu können, muss die Bezirksvertretung bei der Behörde einige Daten zur Anzahl der Stellplätze bzw. deren Auslastung vorlegen. Diese Fakten lägen inzwischen vor, so Stenzel. Sie will nun "so schnell wie möglich" die Umsetzung erreichen. Die Kosten muss laut Stadtverfassung der Bezirk tragen.

Nachtfahrverbot könnte trotz Anrainer-Nein kommen

Ungeachtet der Parkplatzthematik rechnet Vassilakou ihrerseits damit, dass Stenzel in einem neuen Anlauf doch ein Nachtfahrverbot durchsetzen will. Die Sache ist mit einer komplizierten Rechtslage verbunden.

Stenzel bekräftige am Dienstag in einer Pressekonferenz, dass sich lediglich eine marginale Minderheit bei der Anrainerbefragung für ein Nachtfahrverbot ausgesprochen habe. Ihre Analyse: "Man will die Wohnstraße nicht aufgehoben haben." Genau das würde aber womöglich passieren, sollte jemand rechtlich dagegen vorgehen. Denn ein Nachtfahrverbot sei mit einer Wohnstraße rechtlich nicht kompatibel, zeigte sie sich überzeugt.

Es gebe zwar eine noch hastig vor der Bäckerstraßen-Befragung abgegebene Stellungnahme aus dem Ressort Vassilakou, wonach doch beide Regelungen vereinbar seien, dies sei aber sehr unsicher. "Ich möchte Rechtssicherheit und nicht 100 Konjunktive", stellte Stenzel klar.

Frage "musste abgelehnt werden"

Vassilakou selbst sieht die Sache etwas anders. Die Kombination von Nachtfahrverbot und Wohnstraßenregelung sei zwar "problematisch, aber nicht unmöglich", sagte sie am Rande einer Pressekonferenz der APA. Sie habe daher schon seit einigen Wochen für diese Regelung plädiert und erwarte nun einen Vorstoß von Bezirksvorsteherin Stenzel in diese Richtung: "Ich werde das dann gerne im Sinne der Bürger umsetzen", so die Ressortchefin.

Sie kritisierte, dass Stenzel die Nachtfahrverbots-Frage so gestellt habe (nämlich mit dem Hinweis der eventuellen Wohnstraßen-Aufhebung, Anm.), "dass sie abgelehnt werden musste". Dabei hätte sich der Wunsch der Bäckerstraßenviertel-Bewohner einzig auf eine ungestörte Nachtruhe konzentriert. Mit der rechtlich nun doch möglichen Kombi Wohnstraße-Nachtfahrverbot, mit deren Umsetzung sie fix rechne, gelte für sie jetzt aber ohnehin: Ende gut, alles gut. (APA/red, derStandard.at, 25.2.2014)