Dijon - Weil er sich weigerte, seine Rebstöcke gegen eine Krankheit vorsorglich mit Pestiziden zu behandeln, hat sich in Frankreich ein Bio-Winzer vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft forderte am Montag in dem Prozess im ostfranzösischen Dijon eine Geldstrafe von 1.000 Euro gegen Emmanuel Giboulot, die Hälfte davon zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte habe sich aus "ideologischen" Gründen einer Behördenanweisung widersetzt und sich damit strafbar gemacht, sagte Staatsanwältin Jeanne Delatronchette.

Im vergangenen Frühjahr waren in der Region um die Stadt Beaune im Burgund einige Krankheitsherde der sogenannten goldgelben Vergilbung entdeckt worden. Von der hoch ansteckenden Krankheit befallene Rebstöcke können absterben. Der Präfekt der Côte d'Or ordnete deswegen an, alle Weinbauern des Départements müssten mit Pestiziden gegen Zikaden vorgehen, Insekten, welche die Krankheit übertragen.

"Tödliche und sehr ansteckende Krankheit"

Giboulot, der seit den 70er-Jahren biodynamischen Weinbau betreibt, weigerte sich, die Anordnung auf seinen zehn Hektar großen Anbauflächen zu befolgen. Er wollte auch kein natürliches Pestizid einsetzen, da auch dies dem "biologischen Gleichgewicht" schade. Nach einer Behördenkontrolle wurde Giboulot angezeigt.

"Das ist eine tödliche und sehr ansteckende Krankheit, deswegen sind diese Maßnahmen verpflichtend", sagte ein Behördenvertreter vor dem Prozess. "Damit die Behandlung effektiv ist, müssen alle Weinstöcke behandelt worden sein."

Der Winzer sagte dagegen vor Gericht, niemand würde auf die Idee kommen, jemanden einer "Chemotherapie zu unterziehen, um einen möglichen künftigen Krebs zu verhindern". Einen erwiesenen Krankheitsfall habe es in dem Département noch nicht gegeben. Giboulots Anwalt warf dem Präfekten vor, seine Kompetenzen überschritten zu haben. Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich hunderte Umweltschützer, um Giboulot zu unterstützen. Ein Urteil soll am 7. April fallen. (APA, 24.2.2014)