Klagenfurt - Im Hypo-Prozess am Landesgericht Klagenfurt hat am Donnerstag Ex-Vorstand Wolfgang Kulterer sein schriftliches Geständnis vor dem Schöffensenat noch einmal bestätigt. Er bekannte sich des wissentlichen Befugnismissbrauchs im Zusammenhang mit Nebenabsprachen beim Verkauf von Vorzugsaktien im Jahr 2006 schuldig. Mit ihm angeklagt sind die Ex-Vorstände Josef Kircher, Tilo Berlin und Siegfried Grigg.

Kulterer blieb bei seiner Befragung durch Richter Christian Liebhauser-Karl jedoch dabei, dass die Nebenabsprachen für Rücknahmeverpflichtungen der Vorzugsaktien nicht eigenmittelschädlich gewesen seien, auch wenn es ein Fehler gewesen sei, dies nicht von Experten prüfen zu lassen. Er habe zwar Zweifel gehabt, aber es sei der Versuch gewesen, "für die Bank die Kurve zu nehmen", auch wenn die Mittel nicht approbat gewesen seien, schränkte er ein. Er vertrete aber weiterhin den Standpunkt, dass der Bank daraus kein Schaden entstanden, sondern sogar Gewinne gemacht worden seien. Die vom Schöffensenat zugelassenen Privatgutachten seien der Grundstein dafür, dass diese Frage "ordentlich und fair aufgearbeitet werden kann", ließ Kulterer von seinem neuen Anwalt, Oswald Obergantschnig, verlesen.

"Großes Glücksgefühl"

Kulterer erklärte auch dezidiert, dass er keine Schuld an einem möglichen Fehlverhalten des Hypo-Managements nach seinem Ausscheiden aus der Bank übernehme. Er habe beim Verkauf der Bank an die BayernLB "ein großes Glücksgefühl" gehabt, weil er die Hypo in einem sicheren Hafen gewähnt habe. Was danach passiert sei, sei ihm unverständlich. Daher hoffe er auch, dass es zu einem U-Ausschuss komme. Auf Nachfrage des Richters, ob er für eine Aufklärung als "besonders informierter Zeuge" zur Verfügung stehe, antwortete Kulterer, er habe der Staatsanwaltschaft bereits seine diesbezügliche Bereitschaft signalisiert.

Weiters erklärte Kulterer, das Wissen über die Nebenabsprachen habe es in erster Linie zwischen ihm und Kircher gegeben. Er schloss aus, dass er mit den Mitangeklagten Grigg und Berlin über die Put-Optionen geredet habe.

Danach legte Staatsanwalt Robert Riffel den Mitschnitt eines Telefonats zwischen Kircher und Grigg vom 26. Juli 2010 vor. Darin erklärte Grigg, er habe im Frühjahr 2007 das erste Mal von den Rücknahmeverpflichtungen gehört. In seiner Aussage vor dem Schöffensenat hatte er aber gesagt, nicht vor dem Juli 2010 davon gewusst zu haben. Grigg erklärte, in dem Gespräch habe er die erste Aktientranche aus dem Jahr 2004 gemeint.

Dem widersprach Kircher. Es sei nur um die Vorzugsaktientranche Zwei und die Eigenmittelschädlichkeit der Put-Optionen gegangen. Er könne ausschließen, dass sie in diesem Gespräch über die erste Tranche geredet hätten. Darüber hinaus seien die Rückkaufgarantien bei einer Vertragsunterzeichnung von Aktien am 31. Oktober 2006 "sicher Thema gewesen", präzisierte Kircher.

Zu Verhandlungsbeginn war das Verfahren gegen Tilo Berlin ausgeschieden worden, weil der Angeklagte krankheitsbedingt nicht erschienen war. Sein Anwalt legte diesbezügliche Bestätigungen aus den USA vor. (APA, 20.2.2014)