Lässt sich ein Kunde beim Kauf eines Autos vom Händler verführen und kauft einen flotten, PS-starken Wagen, mit dem er einen Unfall verursacht - kann er dann zum Händler gehen und sagen: "Bitte, so ein Auto habe ich nicht gewollt, ich habe das Risiko der Motorkraft unterschätzt und will mein Geld zurück"? Die Antwort ist Nein.

In der Investmentwelt ist das mittlerweile anders. Hier vergleichen sich Vertriebsgesellschaften und Kunden immer öfter. Egal, ob es um Aktien geht, die als mündelsicher angepriesen wurden oder - wie jetzt zwischen Erste Bank und Verein für Konsumenteninformation - um Schiffs- und Immobilienfonds, die sich als Fehlgriff entpuppten.

Die Handhabung eines Autos hängt vom Können des Fahrers ab. Das ist bei Anlageprodukten anders. Dort kann der Inhaber zum Investmenterfolg nichts beitragen. Festzuhalten ist aber: Wie beim Autokauf muss gelten, dass der Kunde ein mündiger Bürger ist, der die Verantwortung für seine Entscheidung tragen muss.

Notwendig ist aber, dass die Sorgfalt beim Verkauf von Anlageprodukten endlich erhöht wird. Die Gesetzeslage rund um den Anlegerschutz ist dürftig. Hier sollten neue Leitlinien entstehen. Denn die nach oben schnellende Zahl geprellter Anleger hat auch eine Ursache. Es werden noch immer primär jene Produkte verkauft, die dem Verkäufer eine hohe Provision bringen. Anleger hingegen sind vielfach Mittel zum Zweck. (Bettina Pfluger, DER STANDARD, 20.2.2014)