Wien - Die Erhöhung der Familienbeihilfe ist am Dienstag in Begutachtung gegangen. Wie bereits angekündigt, soll die Beihilfe mit heurigem Juli um vier Prozent angehoben werden, 2016 und 2018 um je 1,9 Prozent. Die Begutachtungsfrist endet am 10. März.

Auch die "Geschwisterstaffel" für Familien mit mehreren Kindern wird um diese Sätze erhöht. Ein deutliches Plus von 8,4 Prozent gibt es 2014 beim Zuschlag für erheblich behinderte Kinder, 2016 und 2018 beträgt die Erhöhung dann je 1,9 Prozent. Die derzeitigen Altersstufen (unter drei Jahre, drei bis neun Jahre, ab zehn Jahre, ab 19 Jahre) bleiben gleich.

Für Kinder unter drei Jahren steigt die Familienbeihilfe ab Juli 2014 somit monatlich von 105,40 Euro auf 109,70 Euro (+4,30 Euro). Für Drei- bis Neunjährige gibt es statt 112,70 Euro ab Sommer 117,3 Euro (+4,6 Euro). Für ab Zehnjährige werden dann statt 130,90 Euro 136,20 Euro ausgezahlt (+5,30 Euro). Ab 19 Jahren bekommt man mit 158,90 Euro um 6,20 Euro mehr (derzeit 152,70 Euro). Gleich bleibt das "Schuldstartgeld", also 100 Euro für Kinder zwischen sechs und 15 einmal pro Jahr. Auch der Mehrkindzuschlag von 20 Euro monatlich ab dem dritten Kind bei einem Familieneinkommen unter 55.000 Euro im Jahr gilt weiterhin.

Anpassung der Voraussetzungen für den Bezug

Die Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes passt überdies die Voraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe für Studierende nach dem ersten Unijahr an. Bisher galt, dass in den ersten zwei Semestern Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten erfolgreich absolviert werden mussten. Mit der Änderung trägt man indes dem Umstand Rechnung, dass viele Studien mittlerweile eine Orientierungs- bzw. Studieneingangsphase eingeführt haben, die positiv absolviert werden müssen, um das Studium fortsetzen zu können. Für solche Studienrichtungen wird nun festgehalten, dass der positive Erfolg dieser Phase mit einer Mindesterfordernis von 14 ECTS-Punkten als Nachweis für den Familienbeihilfenbezug gilt.

Die Erhöhung der Familienbeihilfe erfordert übrigens auch eine Änderung des Studienförderungsgesetzes. Denn die jährliche Familienbeihilfe wird von der Studienbeihilfe abgezogen, wodurch Einbußen für die Studierenden möglich wären. Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) hat eine entsprechende Anpassung des Gesetzes angekündigt. (APA, 18.2.2014)