Wien - Auf wenig Begeisterung der Bundesländer ist der Entwurf des Innenministeriums für eine Bund-Länder-Vereinbarung über die Grundversorgung von Flüchtlingen in der Begutachtung gestoßen. In den bisher im Parlament eingelangten Stellungnahmen kritisieren Salzburg, Tirol und Wien, dass die seitens der Lände deponierten Voraussetzungen nicht erfüllt würden. Außerdem stellen sie den geplanten Kostenschlüssel von 60 Prozent Bund, 40 Prozent Länder in Frage - unter Hinweis auf die OGH-Grundsatzentscheidung, dass mittellose Asylwerber vom Staat zu versorgen sind.

EU-Richtlinie nicht umgesetzt

Nicht nur die NGOs, auch Außenministerium und Land Salzburg stellen in der Begutachtung fest, dass die EU-Richtlinie über Mindeststandards der Flüchtlingsversorgung mit der Vorlage von Innenminister Ernst Strasser (V) nicht umgesetzt wird. Da die Vereinbarung nicht Mindeststandards, sondern nur die bundesweite Vereinheitlichung der Flüchtlingsversorgung zum Ziel habe, "wird die bis zum 6. Februar 2005 vorzunehmende vollständige Umsetzung der Richtlinie eine Änderung der Vereinbarung erforderlich machen", hält das Außenamt fest. Die NGOs bekräftigen ihre Forderung nach dem - in der EU-Richtlinie vorgesehenen - Rechtsanspruch auf Versorgung.

Verfahrensbeschleunigung notwendig

Salzburg, Tirol und Wien betonen zwar ihre Bereitschaft für eine Vereinbarung. Aber sie pochen auf die Einhaltung der von der Landeshauptleutekonferenz festgelegten Voraussetzungen. Mit rascheren Asylverfahren, Einschränkungen für einen neuerlichen Asylantrag (nur aus dem Ausland), einer FLAF-finanzierten Schülerfreifahrt oder der Zuerkennung der Familienbeihilfe wollen die Länder die ihnen entstehenden Mehrkosten begrenzen. Im Innenministeriums-Entwurf sind nur zwei ihrer Forderungen enthalten, die ASVG-Krankenversicherung und die Kostenaufteilung für ein Datenverbundsystem.

Eine Verfahrensbeschleunigung würden sich Salzburg und Tirol von der geplanten Asylgesetznovelle erhoffen. Ihr Beschluss sei allerdings noch fraglich. Und schon aus diesem Grund könne "dem Abschluss einer Art. 15a-Vereinbarung derzeit keine Zustimmung erteilt werden", hält Tirol fest. Und: "Es wird weiterhin vor allem am Bund liegen, diese Voraussetzungen zu schaffen."

Wien kritisiert die geplante Änderung des Asylgesetzes. Damit würde die Zahl der Fremden, denen der Status des Asylwerbers erteilt würde, stark reduziert. "Der Bund würde sich somit seiner Verpflichtung zur Bundesbetreuung weitgehend entledigen", das würde die Rahmenbedingungen für das Grundversorgungsmodell grundlegend ändern.

Kostenteilung unklar

Zur Kostenaufteilung verweisen die drei Länder - neben dem OGH-Entscheid - darauf, dass die Gesamtkosten der Grundversorgung gegenüber dem ursprünglichen Konzept nochmals um zehn Mio. Euro auf 81 Mio. Euro gestiegen seien - "womit weitere Gespräche auf politischer Ebene zur Frage der Kostenteilung dringend geboten scheinen", schreibt Salzburg.

Der Österreichische Städtebund äußert sich etwas positiver. Die Vereinbarung könne in einigen Ländern die Verdrängung der nicht in die Bundesbetreuung fallenden Flüchtlinge in die Sozialhilfe stoppen. Da es aber weiterhin keinen Rechtsanspruch auf Versorgung gibt, "besteht die Gefahr, dass die Fremden ohne Grundversorgung wieder Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen und somit Kosten für die Städte bzw. Sozialhilfeverbände anfallen".

Tagsätze unzureichend

In mehreren Stellungnahmen, u.a. auch von Salzburg, Wien und dem Städtebund wird kritisiert, dass die vorgesehenen Tagsätze z.B. für nicht begleitete Minderjährige oder pflegebedürftige Fremde nicht ausreichen. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass die Kosten für Krankenversicherung und Unterbringung/Verpflegung an verschiedenen Stellen des Entwurfes in verschiedener Höhe ausgewiesen werden. Das Finanzministerium pocht darauf, dass die Kosten vom Innenministeriums-Budget bedeckt werden.

Bedauern angesichts der neuen Diskussion äußert die "Asylkoordination". Die von den Flüchtlingsorganisationen vehement eingeforderte Existenzsicherung für Flüchtlinge werde sich nun noch weiter verzögern. (APA)