Wien - Das Kartellgericht hat die Übertragung der bisher staatlichen Österreichische Postbus AG an die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) am Donnerstag ohne Auflagen bewilligt. Durch die Zusammenführung entstehe keine marktbeherrschende Stellung im österreichischen Nahverkehr, begründet das Kartellgericht seine Entscheidung.

Die Kartellrichter schlossen sich damit in der Begründung einem Gutachten der deutschen Wettbewerbsrechtlerin Doris Hildebrand an, die Anfang Juli festgestellt hatte, dass mit dem Zusammenschluss keine marktbeherrschende Stellung im heimischen Nahverkehr entstehe.

Die ÖIAG werde die Übertragung "ehestmöglich" durchführen, teilte die staatliche Beteiligungs- und Privatisierungsholding heute nach der Entscheidung mit. Nach Abschluss der Übertragung sei ein weiterer Punkt des Regierungsauftrags vom 1. April 2003 an die ÖIAG erfüllt.

ÖBB zufrieden

Die ÖBB begrüßen diese Entscheidung und sehen es als großen Erfolg, dass es nach jahrzehntelangen Bemühungen zu diesem "wichtigen Schritt für die österreichische Verkehrspolitik" gekommen sei.

Private: "Grobe Verfahrensfehler"

Die privaten Busunternehmen wollen die kartellgerichtliche Genehmigung der Übertragung der Postbus AG an die ÖBB durch den Obersten Gerichtshof (OGH) noch zu Fall bringen. Die Privaten gehen davon aus, dass der OGH diese Entscheidung zurückweisen werde, "weil dem zuständigen Senat des Kartellgerichts ein grober Verfahrensfehler unterlaufen ist, indem die wirtschaftswissenschaftlichen Fachgutachten der Universitätsprofessoren Weizsäcker und Clemenz nicht berücksichtigt, sondern zurückgewiesen wurden", sagte Norbert Gugerbauer, der Rechtsvertreter von 25 privaten Busunternehmen in ganz Österreich.

Damit sei der gerichtliche "Untersuchungsgrundsatz" verletzt worden, laut dem das Kartellgericht alle Unterlagen von "erheblicher Wichtigkeit" für seine Entscheidung heranzuziehen und zu nutzen habe, sagte Gugerbauer am Donnerstag zur APA. Die beiden Gutachten wurden nicht in den Gerichtsakt aufgenommen. Begründung: die Privaten hätten keine Parteienstellung im Verfahren.

Rekurs erwartet

Gugerbauer geht nun davon aus, dass jetzt die Bundeswettbewerbsbehörde und/oder der Bundeskartellanwalt Rekurs gegen den Kartellgerichtsentscheid einbringen werden. Die Privaten wollen sich mit beiden Seiten in Verbindung setzen und ihnen neue Unterlagen zukommen lassen.

"Bei Berücksichtigung der beiden Gutachten Weizsäcker und Clemenz wäre auch für das Kartellgericht erkennbar gewesen, dass es völlig absurd und wissenschaftlich unhaltbar ist, eine Konkurrenzsituation Postbus und privaten Pkw anzunehmen, wie dies Frau Dr. Hildebrand getan hat", so Gugerbauer. Die beiden Gutachten hatten die privaten Busbetreiber selbst in Auftrag gegeben. Eines plädiert für eine gänzliche Untersagung des Zusammenschlusses, das andere verlangt massive Auflagen.

Unverständliches Urteil

Für Gugerbauer steht die Entscheidung des Kartellgerichts "im krassen Gegensatz" zu allen vergleichbaren Entscheidungen der Europäischen Kommission, des Deutschen Bundeskartellamtes oder der britischen Kartellbehörden. "Der OGH wird daher den relevanten Markt unter Berücksichtigung der beiden Gutachten Weizsäcker und Clemenz und unter Berücksichtigung der internationalen Kartellrechtspraxis neu zu bewerten haben", ist Gugerbauer überzeugt.

Die ÖBB wiesen bereits darauf hin, sie erwarteten, dass die Übertragung nun durch keinen Einspruch mehr gefährdet werde. "Ein Einspruch kann nur mehr durch eine Behörde der Republik Österreich eingebracht werden, und würde zu einer Verzögerung und damit zu einer nachteiligen Entwicklung für den österreichischen Nahverkehr führen".

Der weitere zeitliche Ablauf: Binnen zwei Wochen muss das Kartellgericht die schriftliche Urteilsbegründung an die betroffenen Seiten zustellen, dann gibt es eine vierwöchige Einspruchsfrist. Bei einem Rekurs haben die Beteiligten vier Wochen Zeit für eine Antwort. Anschließend hat der OGH zwei Monate Zeit, um eine endgültige Entscheidung zu treffen. (APA)