Fonds mit 2,7 Milliarden Dollar dotiert - Voraussetzung für Aufhebung der UNO-Sanktionen
Redaktion
,
New York - Knapp 15 Jahre nach dem Anschlag von
Lockerbie hat sich die libysche Regierung mit den Hinterbliebenen auf
die Einrichtung eines Entschädigungsfonds verständigt. Ein
entsprechendes Abkommen wurde am Mittwoch nach elfstündigen
Verhandlungen in New York unterzeichnet, wie Anwälte der
Hinterbliebenen mitteilten. Der Fonds solle insgesamt 2,7 Milliarden
Dollar (2,39 Mrd. Euro) umfassen und umgehend eingerichtet werden.
Die Einigung gilt als wichtigste Voraussetzung für die Aufhebung der
UNO-Sanktionen gegen Libyen.
Die libysche Regierung erklärte, sie habe mit der Vereinbarung die
Bedingungen des UNO-Sicherheitsrats für ein Ende der internationalen
Sanktionen erfüllt. Voraussetzung war demnach zum einen die Zahlung
von Entschädigungen an die Hinterbliebenen der Opfer, zum anderen die
Verurteilung des Terrorismus. Außerdem musste Tripolis die
Verantwortung für den Anschlag auf eine Pan-Am-Maschine über der
schottischen Ortschaft Lockerbie übernehmen, bei dem im Dezember 1988
alle 259 Insassen und elf Menschen am Boden ums Leben kamen.
"Teilschuld" übernommen
Die Aufhebung der Sanktionen könnte nach Angaben von
UNO-Diplomaten bereits am Freitag eingeleitet werden. Einen
entsprechenden Resolutionsentwurf soll demzufolge Großbritannien
vorlegen.
Mit den Sanktionen erhöhte der Weltsicherheitsrat 1992 den Druck
auf Libyen, die mutmaßlichen Lockerbie-Attentäter auszuliefern. Die
Strafmaßnahmen schließen ein Verbot von Waffenexporten nach Libyen
und den Stopp von Flugverbindungen ein. Nach der Auslieferung eines
verdächtigen libyschen Geheimagenten wurden die Sanktionen auf
unbestimmte Zeit ausgesetzt. Der Angeklagte wurde 2001 von einem
schottischen Gericht zu lebenslanger Haft verurteilt, ein zweiter
Libyer wurde freigesprochen. Inoffiziell hatte Libyen bereits im
Frühjahr eine "Teilschuld" an dem Anschlag übernommen. Eine formelle
Einigung wurde bisher aber nicht unterzeichnet. (APA/AP/Reuters)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.