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Heinrich Staudinger muss sein Finanzierungsmodell umstellen.

Foto: APA/Gindl

Wien - Das umstrittene Finanzierungsmodell des Waldviertler Schuherzeugers Heinrich Staudinger bleibt unzulässig. Staudinger hatte von Privaten mehr als drei Millionen Euro eingesammelt und den Anlegern im Gegenzug eine fixe Verzinsung versprochen. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) sah darin ein konzessionspflichtiges Bankgeschäft und verdonnerte Staudinger - mangels Banklizenz - zu einer Geldstrafe.

Der GEA-Chef ist im Behördenstreit um sein umstrittenes Finanzierungsmodell bei den beiden Höchstgerichten abgeblitzt und bekam zuletzt auch vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) einen Korb. Bis Ende Jänner hatte Staudinger angekündigt, eine alternative Lösungen vorzulegen. Ein erster Vorschlag zur Umstellung des alten Finanzierungsmodells, bei dem die Darlehensgeber eine Nachrangigkeitserklärung unterzeichnen sollten, scheiterte am Einspruch der FMA. Grund dafür war, dass Staudinger die Nachrangigkeitserklärungen zum besseren Schutz der Gläubiger mit persönlichen Bürgschaftserklärungen verbinden wollte. Dies ist aber laut FMA nur Banken vorbehalten.

Nun hat die Finanzmarktaufsicht dem Waldviertlerfür die geforderte Umstellung seines umstrittenen Finanzierungsmodells eine Frist bis 31. März gesetzt. "Wir gehen davon aus, dass er das tut", sagte FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller am Freitag. Eine weitere Fristverlängerung werde es nicht geben. Staudinger hatte um eine Fristverlängerung bis Ende April gebeten.  (APA/red, derStandard.at, 14.2.2014)