Nachbesserungen kosten mindestens 450 Millionen

Im ÖVP-Lager ist kollektives Aufatmen zu vernehmen: "Erleichterung" verspürt Staatssekretär Jochen Danninger, nachdem er den Kompromiss im Streit um Belastungen für Unternehmer erst mit den Wirtschaftsvertretern in den eigenen Reihen und dann mit dem Koalitionspartner SPÖ ausverhandelt hat. Über Gewinner und Verlierer will die rechte Hand von Finanzminister Michael Spindelegger im Standard-Gespräch da gar nicht sinnieren: "Es ist ein Super-Ausweg für alle Seiten." Doch gilt das auch für den Staatshaushalt? Schließlich hat die Regierung das so hitzig diskutierte Steuerpaket ja deshalb geschnürt, um ein Budgetloch, Pardon: eine Prognoselücke zu stopfen. Der neue Kompromiss verursacht nun aber wieder Folgekosten. Danninger kalkuliert mit Auswirkungen in drei Bereichen.

  • Gewinnfreibetrag Die Rettung des Steuervorteils für Selbstständige schlägt sich in einem Einnahmenausfall nieder: Die Regierung muss pro Jahr 50 Millionen abschreiben, allerdings nur bis 2016 - die einst geplanten Restriktionen waren auf drei Jahre befristet. Insgesamt beträgt der Verlust fürs Budget somit also 150 Millionen.
  • Handwerkerbonus Auch hier tut sich nur eine temporäre Lücke auf, weil es sich um einen Pilotversuch für die kommenden eineinhalb Jahre handelt. Außerdem sind die Kosten gedeckelt: Mit heuer zehn Millionen und noch einmal 30 Millionen 2015.
  • Zahnspangen Dauerkosten verspricht hingegen die Gratiszahnspange für unter 18-Jährige: 2015 geht es laut offizieller Rechnung mit 20 Millionen los und dann mit 80 Millionen jährlich weiter.

Alle anderen in letzter Minute vereinbarten Änderungen schlugen sich nicht aufs Budget nieder, sagt Danninger: Die Deckelung der Normverbrauchsabgabe für Autos werde durch den Schadstoffmalus kompensiert, die Erleichterung bei der GmbH light habe keine steuerlichen Auswirkungen. Demnach summieren sich die Nachbesserungen kumuliert bis 2018 gerechnet auf Kosten von 450 Millionen Euro. Allerdings tauchen bereits Zweifel an der offiziellen Rechnung auf: In der Sozialversicherung rechnet man mit deutlich höherem Aufwand für die Zahnspange (siehe "Gratiszahnspange muss erst zurechtgebogen werden").

Das Geld für diese Leistung muss noch irgendwo im Budget aufgetrieben werden. Gewinnfreibetrag und Handwerkerbonus sollen hingegen aus "Offensivmitteln" für Wachstum und Beschäftigung bestritten werden, die für 2014 und 2015 mit jeweils 100 Millionen verbucht waren. Danninger glaubt weiterhin an "das große Ziel": das Nulldefizit ab dem Jahr 2016. (jo, DER STANDARD, 13.2.2014)

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Gründliche Steuergruppe: Grunderwerbsteuer könnte Grundsteuer-Reform bringen

Das Abgabenänderungsgesetz ist nicht ganz störungsfrei, aber doch von der Koalition auf Schiene gebracht, da wartet schon die nächste steuerliche Herausforderung. Mit zwei besetzten Verhandlungsteams gehen Rot und Schwarz nun die Reform der Grunderwerbsteuer an. Der Verfassungsgerichtshof hat die Regelung kassiert, wonach bei Schenkungen und Erbschaften der dreifache Einheitswert als Bemessungsgrundlage herangezogen wird. Bis 31. 5. muss eine Änderung her, anderenfalls kommen die deutlich höheren Verkehrswerte zur Anwendung.

Aus Koalitionskreisen ist zu hören, dass noch mehr Arbeit auf die Verhandler zukommen dürfte. Ebenso wie die Grunderwerbsteuer basiert die Grundsteuer auf den Einheitswerten. Und: Beide Abgaben fließen großteils den Gemeinden zu, Änderungen betreffen somit den Finanzausgleich. Somit sei es naheliegend und auch betreffend Einhebung administrativ sinnvoll, die beiden Steuern miteinander zu verknüpfen. Im günstigsten Fall stünde damit bis Juni gleich auch eine Reform der Grundsteuer, wenngleich dieses Szenario ambitioniert sei.

Immerhin käme nur zum klassischen Ringen Bund-Länder-Gemeinden ein Tauziehen unter den Kommunen hinzu. Denn jeder Eingriff bei Grund- und Grunderwerbsteuer betrifft das finanzielle Aufkommen. Würde beispielsweise vom Einheitswert auf Marktwert der Liegenschaften umgestellt, der Effekt aber durch eine Senkung der Steuersätze unter dem Strich neutralisiert, hätte das dennoch massive Verteilungswirkungen: Regionen, in denen Grundstückspreise seit 1973 deutlich stärker zugelegt haben als in anderen Gebieten, würden gewinnen, andere verlieren.

Die ÖVP will, dass es bei der Grunderwerbsteuer zu keiner Steuererhöhung kommt, die SPÖ will sich auf nichts festlegen, wie es aus dem Büro von Finanzstaatssekretärin Sonja Steßl heißt. Sie sitzt mit den Ministern Josef Ostermayer und Rudolf Hundstorfer sowie Klubchef Andreas Schieder im roten Verhandlungsteam. Ihnen gegenüber in Schwarz: Finanzstaatssekretär Jochen Danninger, die Minister Reinhold Mitterlehner und Andrä Rupprechter sowie Klubchef Reinhold Lopatka. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, 13.2.2014)

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Handwerkerbonus: Schwarzarbeit im Visier, Rechnungen ab Sommer absetzbar

Christoph Leitl ging seit Jahren mit dem Vorschlag hausieren. 20 Prozent der Handwerkerrechnungen sollten von der Steuer absetzbar sein, damit weniger Aufträge in den Schwarzmarkt abwandern, lautete die Forderung, die auch vom Wifo unterstützt wird. Bisher wurde der Vorschlag aber von der Regierung abgelehnt, weil man zu hohe Steuerausfälle befürchtete. Nun startet man mit dem Handwerkerbonus doch Mitte des Jahres, wendet aber einen Trick an, um eine Kostenexplosion zu verhindern.

Im ersten Jahr können sich die Steuerzahler nur zehn Millionen Euro von der Finanz zurückholen, 2015 dann 30 Millionen, danach wird evaluiert. Wie man für die Einhaltung des Deckels sorgen will? Es kommen nur die Schnellsten zum Zug. Wer also zu spät seine Rechnungen einreicht, profitiert nicht davon.

Unumstritten ist das Modell aber nicht. In Deutschland wurde es bereits vor Jahren eingeführt. Der dortige Rechnungshof kam 2011 zu einem vernichtenden Urteil. 70 Prozent der geprüften Fälle betrafen Leistungen, die ohnehin legal bezogen wurden - etwa von Rauchfangkehrern oder von Heizungs- und Aufzugstechnikern. Die Prüfer sprachen von "unvertretbar hohen Mitnahmeeffekten" und forderten die Abschaffung des Handwerkerbonus. (go, DER STANDARD, 13.2.2014)

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NoVA: 32 Prozent Höchststeuer -  Autos werden deutlich teurer

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine Dauerbaustelle der Koalition. Zunächst sollte der Höchststeuersatz von 16 auf 30 Prozent steigen, dann war im Gespräch, überhaupt keine Obergrenze festzulegen, und nun hat man sich auf einen Maximalsatz von 32 Prozent des (Netto-)Kaufpreises geeinigt.

Allerdings sollen Spritfresser mit über 250 Gramm CO2-Ausstoß einen Malus von 20 Euro pro Gramm bezahlen. Der Steuerbonus für Hybrid-Fahrzeuge wird um ein Jahr bis Ende 2015 verlängert, die Besteuerung von Benzin- und Dieselautos schrittweise angeglichen. Im Zeitraum von 1. März 2014 bis zum 31. Dezember 2014 werden für Fahrzeuge mit Dieselmotor 350 Euro, für Fahrzeuge mit anderen Kraftstoffarten 450 Euro abgezogen. Im Kalenderjahr 2015 beträgt der Abzugsposten für alle Fahrzeuge 400 Euro und ab dem 1. Jänner 2016 sind es 300 Euro.

Ursprünglich sollten Benziner steuerlich längerfristig bessergestellt werden. Die Bundesregierung begründet den nunmehrigen Schwenk mit der steigenden Zahl von Dieselfahrzeugen in der emissionsärmsten Klasse VI. Unterm Strich kommt es aber nur zu Umschichtungen. Das zusätzliche Steueraufkommen soll heuer - wie zuvor geplant - bei 30 Millionen liegen, 2015 dann bei 50 Millionen. (red, DER STANDARD, 13.2.2014)

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GmbH light: Zehn Jahre 10.000 Euro, erst dann mehr Kapital nötig

Seit dem Vorjahr ist für die Gründung einer GmbH nur mehr ein Mindestkapital von 10.000 nötig, davor waren es 35.000 Euro. Genutzt wurde diese Möglichkeit aber nicht nur von Neugründern, sondern auch von bestehenden Gesellschaften. Die Folge: Bei der Körperschaftsteuer kam es zu erheblichen Steuerausfällen.

Den Plan, sofort wieder auf 35.000 Euro zurückzugehen, konnte die Wirtschaft erfolgreich abwehren. Zuletzt war noch im Gespräch, dass Unternehmer pro Jahr ein Viertel ihres Gewinnes zur Kapitalaufstockung verwenden müssen. Nun ging man auch davon ab. Die fehlenden 25.000 müssen erst nach zehn Jahren nachgeschossen werden. Die Umgründung von bestehenden Firmen soll aber nicht mehr möglich sein, so Staatssekretär Jochen Danninger.

Die Mindest-Körperschaftsteuer für GmbHs liegt künftig nur mehr in den ersten fünf Jahren bei 500 Euro (wie bisher), bis zum zehnten Jahr fallen 1000 Euro an, danach 1750. Pro Jahr erhofft sich das Ministerium rund 40 Millionen Euro an Mehreinnahmen. An diesen Prognosen soll sich auch nach den jüngsten Änderungen nichts ändern, hieß es am Mittwoch. Gestrichen wurde die Verpflichtung, die Bezeichnung "Gründungsprivilegierung" auszuschildern, was von Unternehmern als Brandmarkung kritisiert wurde. (go, DER STANDARD, 13.2.2014)

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Gewinnfreibetrag: Freiberufler geschont,  Bonus für Wohnbauanleihen

Es war ein Steuervorteil für eine gut verdienende Minderheit der Selbstständigen, der für einige Wochen gewackelt hat. Bis zu einem Jahresgewinn von 30.000 Euro sollte der Gewinnfreibetrag, dank dem vor der Berechnung der Steuer 13 Prozent vom Gewinn abgezogen werden dürfen, so bleiben, wie er ist, doch darüber hinaus plante die Regierung Einschränkungen: Der Bonus sollte nur mehr bei realen Investitionen in den Betrieb gewährt werden, aber nicht mehr, wenn der Unternehmer bestimmte Wertpapiere kauft.

Die Betroffenen fühlten sich dadurch um einen Vorteil geprellt, wie ihn auch Unselbstständige genießen: Schließlich wurde der Freibetrag eingeführt, um Selbstständigen einen Steuerrabat wie jenen auf das 13. und 14. Gehalt zu gewähren.

Kompromiss: Die Möglichkeit des Wertpapiersparens bleibt bestehen, allerdings müssen die Freiberufler Wohnbauanleihen kaufen. De facto bleibt den Nutzern dieser Variante - zuletzt waren es 21.600 Menschen (Daten von 2010) - damit der Steuerbonus offen, doch die Regierung tut sich mit der Rechtfertigung leichter. Es gehe beim Gewinnfreibetrag ja darum, Investitionen zu fördern, so das Argument - und angesichts von Mietexplosionen und Wohnungsknappheit seien die Mittel im Wohnbau bestens aufgehoben. (jo, DER STANDARD, 13.2.2014)