Bonn - Wegen verbotener Preisabsprachen muss der deutsche Kaffeeröster Melitta eine Kartellstrafe von 55 Mio. Euro zahlen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf habe die 2009 von den Wettbewerbshütern verhängte Geldstrafe bestätigt, teilte das deutsche Bundeskartellamt am Dienstag in Bonn mit.

Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob Melitta trotz zwischenzeitlich erfolgter Umstrukturierungen im Konzern die Strafe zahlen muss. Das Kartellamt hatte 2009 Strafen in Höhe von 160 Mio. Euro gegen drei Kaffeeröster verhängt. Melitta habe gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. (APA, 11.2.2014)