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Innsbruck - Wer im Bereich unnatürlicher Tode recherchiert, muss damit rechnen, auf viele Fragen unbefriedigende Antworten zu erhalten. Es geht um Datenschutz, den Schutz des Opfers und seiner Angehörigen; die Justiz, die über laufende Verfahren nicht viel sagen will; die Polizei, die nichts sagen darf. So lassen sich auch im folgenden Fall die Abläufe nicht mehr exakt rekonstruieren - außergewöhnlich ist er allenfalls.

In der Polizeiaussendung wird der Tathergang folgendermaßen geschildert: Ein einheimischer Lenker fuhr am frühen Morgen des ersten Jänners mit seinem Auto entlang der Zillertal-Bundesstraße. Im Gemeindegebiet von Rohrberg soll ein junger Amerikaner zu Fuß von rechts auf die Fahrbahn gelaufen sein. Der Fahrzeuglenker habe noch ausweichen wollen, den jungen Mann aber dennoch erfasst.

"Dürfte" sofort gestorben sein

Der Fußgänger sei einige Meter die Fahrbahn entlanggeschleudert worden und dort liegen geblieben. Der Fahrer geriet ins Schleudern und fuhr links in den Straßengraben. "Der Fußgänger dürfte laut Notarzt sofort tot gewesen sein. Am Pkw entstand ein Totalschaden. Der Lenker war nicht alkoholisiert."

Wie in solchen Fällen üblich - Bundesstraße, nachts, keine neutralen Zeugen - wurde eine Obduktion angeordnet. Erfolgt ist sie nie. Grund ist, dass die jüdische Familie des jungen Amerikaners aufgrund religiöser Gefühle Bedenken gegen die Öffnung des Körpers geäußert hatte. Der Vater des Verstorbenen war in den Vereinigten Staaten in der Politik tätig.

Familien haben oft Bedenken

Die Kommunikationskette lasse sich nicht im Detail zurückverfolgen, heißt es aus dem Justizministerium. Klarstellen will man: Offizielle Weisung sei keine erfolgt. "Wir haben uns den Fall noch einmal angesehen und befunden, dass er auch ohne Obduktion geklärt werden kann", sagt Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Obduktionen seien in solchen Fällen "absolute Routinemaßnahmen", die in besonderen Einzelfällen noch einmal überdacht werden könnten.

Das Besondere an diesem Fall ist nicht, dass Hinterbliebene Bedenken an einer Obduktion äußern, sondern dass sie damit erfolgreich waren. Wenn es auch von der Staatsanwaltschaft heißt, dass das in Tirol sonst nie vorkomme, kennt man in anderen Bundesländern die sensible Problematik sehr wohl. Denn die Unversehrtheit eines toten Körpers hat im Judentum und Islam einen hohen Stellenwert. In Salzburg und Oberösterreich würden sich immer wieder Muslime, aber auch Roma und Sinti an die Gerichtsmedizin wenden. Bei rein klinischen Obduktionen würde auf die Wünsche der Angehörigen auch Rücksicht genommen.

"Ich habe häufig mit Familie zu tun, die sich auf die Kultur ihres Heimatlandes beziehen und deshalb Obduktionen verhindern wollen", erzählt Ali Ibrahim, Verwalter des islamischen Friedhofs in Wien und Obmann des Vereins "Unterstützung der Hinterbliebenen". Das Wichtigste sei der Dialog mit Angehörigen und Medizinern. Denn: "Der Glaube kann und will nie einen Mordfall vertuschen. Doch der Staat ist aufgefordert, dass respektiert wird, dass für uns mit Toten umgegangen werden muss wie mit Lebenden."

Religiöse Gefühle und Gesetz

Ähnliche Worte hört man aus jüdischen Kreisen. Worüber man sich aber ärgere, sei die Fremdverfügung: "Organspenden und klinische Obduktionen sollten kein Automatismus sein. Aus Respekt sollte man das schriftlich festlegen müssen", sagt jemand von der Kultusgemeinde. Auch er nimmt forensische Angelegenheiten aber aus: "Religiöse Gefühle sind das eine, Landesgesetze zu akzeptieren das andere. Da haben Gefühle nichts verloren."

Im Fall des jungen Amerikaners ist das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft wartet auf das "Kfz-Gutachten", das nun statt der Obduktion Aufschluss geben soll. (Katharina Mittelstaedt, DER STANDARD, 8.2.2014)