Ab 7. Februar heißt es "Achtung" für alle Sport-Afficionados: Wer die Olympischen Winterspiele in Sotschi während der Arbeit live verfolgen möchte, sollte sich arbeitsrechtlich absichern. Eine Warnung, die noch zeitgerecht von der Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) an passionierte Sport-Fans ergeht. "Am besten trifft man mit seinem Vorgesetzten eine Übereinkunft, mit der beide Seiten leben können. Ein gutes Betriebsklima", so AKNÖ-Experte Maximilian Weh, "fördert schließlich auch die Arbeitsleistung." Es scheint, als sei das Fernsehen im Büro gar nicht unüblich, denn die AKNÖ kommt gleich mit einem wahrscheinlichen Szenario.

Wenn am 12. Februar um 8 Uhr früh der Abfahrtslauf der Damen startet, werden viele an ihrer Arbeitsstätte sein - und wer schlau ist, oder schlecht heimlich schauen kann, mit getroffenen Vorkehrungen. Arbeitsrechtsexperte Weh: "Da es ohne Absprache mit dem Arbeitsgeber nicht gestattet ist, einen Fernseher aufzustellen oder im Internet einen Livestream zu verfolgen, sollte man vorab eine Vereinbarung mit diesem treffen. Wer keine Vereinbarung trifft, läuft Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten oder im schlimmsten Fall sogar entlassen zu werden."

Wer sich keiner arbeitsrechtlichen Debatte hingeben will, hört dann am besten Radio. Dagegen könne der Arbeitgeber nichts einwenden. "Allerdings darf die eigene Leistung dadurch nicht beeinträchtigt werden. Auch Kollegen oder Kunden dürfen durch die Geräuschkulisse nicht belästigt werden", so Weh weiter. (haa, derStandard.at, 5.2.2014)