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Bis zu 726 Euro Strafe sind fällig, wenn Gehwege nicht geräumt und Fußgänger dadurch gefährdet werden.

Foto: APA/ROLAND SCHLAGER

Der Winter hat Österreich fest im Griff: Dort, wo der Alltag nicht durch Schneemassen zum Erliegen gekommen ist, herrscht Glatteisgefahr. Grundstücksbesitzer sollten es sich dabei nicht zu gemütlich im Warmen machen: Laut Straßenverkehrsordnung sind sie dazu verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Haus zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Glatteis freizuhalten.

Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, kann das teuer werden, wie der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) am Montag in einer Aussendung betonte: Wenn ein Fußgänger auf einem eisglatten Gehweg zu Sturz kommt und sich verletzt, hat er ein Recht auf Schadenersatz.

Glatteis kann teuer werden

Die Räumpflicht besteht laut VCÖ für Grundstückseigentümer unabhängig davon, ob auf dem Grundstück ein Haus steht. Wenn es keinen Gehsteig gibt, müsse die Fahrbahn in einer Breite von einem Meter geräumt und bestreut werden. Bei schlechtem Wetter müsse der Gehweg mehrmals pro Tag geräumt werden. Und Nichteinhaltung kann teuer werden: Für Gehsteige, die nicht ausreichend geräumt sind, sind Geldstrafen von bis zu 72 Euro, bei Gefährdung von Fußgängern sind Strafen von bis zu 726 Euro möglich.

Der VCÖ rät dazu, im Falle eines Sturzes Fotos vom nichtgeräumten Gehweg zu machen und für mögliche Zeugeneinvernahmen Namen und Adressen anderer Passanten aufzunehmen. Das Gesetz setze aber voraus, dass Fußgänger auf glatten Gehsteigen vorsichtig gehen. Wenn also ein Läufer zu Sturz kommt, trifft ihn ein Mitverschulden. (red, derStandard.at, 4.2.2014)