Wien - Offenbar wissen auch die Höchstrichter in Wien nicht, ob Österreichs Glücksspielgesetz europarechtskonform ist. Nach zahlreichen Verwaltungssenaten hält nun auch der Oberste Gerichtshof (OGH) die Überprüfung des heimischen Glücksspielmonopols für nötig. Er trug der Erstinstanz auf, im Sinne der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes zu entscheiden, teilte der OGH am Montag mit.

Anlassfall sind private Internetglücksspielanbieter, die ein Roulettespieler geklagt hat. Der Spieler hatte eine Million Euro verloren und fordert das Geld zurück. Er beruft sich auf den Umstand, dass das Glücksspiel konzessionslos und daher verboten durchgeführt worden sei. Die beklagten Unternehmen wandten dagegen ein, dass das Glücksspielmonopol der EU-Dienstleistungsfreiheit widerspreche und daher unbeachtlich sei; Internetglücksspiel sei nicht verboten. Das Erstgericht wies die Klage ab (das Monopol sei EU-widrig und unanwendbar), das Berufungsgericht gab ihr statt. Der OGH hob die Entscheidungen auf - und lässt den EuGH prüfen. (ung, DER STANDARD, 4.2.2014)