Paris/Wien - In Frankreich könnten künftig Print- und Online-Presse dem gleichen Steuersatz unterliegen. Einer Aussendung des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ) zufolge begründet die französische Regierung dieses Vorhaben mit dem Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung und der Technologieneutralität. Der VÖZ begrüßt den Vorstoß und fordert auch für Österreich eine "Anpassung der Rahmenbedingungen".

Angleichung gefordert

Ein Gesetzesvorschlag zur Angleichung der Mehrwertsteuersätze in Frankreich auf 2,1 Prozent - womit jener für digitale Produkte gesenkt werden würde - soll in Kürze folgen. "Diese Initiative entspricht einer wiederholt vorgebrachten Forderung der österreichischen Kaufzeitungen und -zeitschriften an die Bundesregierung", betont VÖZ-Präsident Thomas Kralinger. "Mit der wachsenden Bedeutung digitaler Vertriebsformen muss es zu einer Angleichung der reduzierten Steuersätze kommen."

Österreich sei mit einer Mehrwertsteuer auf gedruckte Zeitungen von 10 Prozent ein "Zeitungshochsteuerland", während etwa in Großbritannien und Dänemark diese gänzlich von der Steuer befreit sind. Für digitale Zeitungen gilt in Österreich ein Mehrwertsteuersatz von 20 Prozent, was Geschäftsmodelle heimischer Verlage im digitalen Bereich für die Konsumenten aus Sicht des VÖZ "ungebührlich" verteuern würde. (APA, 23.1.2014)