Der SPÖ-Abgeordnete Kai Jan Krainer darf Berater des Kanzlers sein.

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Wien - Der Unvereinbarkeitsausschuss hat sich am Mittwoch mit dem neuen wirtschaftspolitischen Berater von Kanzler Werner Faymann, dem SPÖ-Abgeordneten Kai Jan Krainer, beschäftigt. Die Grünen haben dabei beantragt, den Nebenjob als unvereinbar zu untersagen, wie Ausschussmitglied Dieter Brosz mitteilte. Dies wurde aber abgelehnt, ebenso ein ähnlicher Antrag zum VP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl.

Die Höhe seines Nebeneinkommens hat Krainer bereits dem Parlament gemeldet: Er fällt in die Einkommenskategorie 3, erhält für den 20-Stunden-Job also zwischen 3.501 und 7.000 Euro. Für Grünen-Ausschussmitglied Dieter Brosz ist diese Höhe "bemerkenswert", zumal Krainer nicht über einen Uniabschluss verfüge. Das Kanzleramt verwies auf APA-Anfrage dagegen darauf, dass der Sondervertrag mit einem Gehalt von knapp unter 4.000 Euro brutto dem Gehaltsschema für Kabinettsmitarbeiter entspreche.

Bei Krainer sowie beim VP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl, der als Jurist im Innenministerium arbeitet (und dabei übrigens in die Einkommenskategorie 2 1.001 bis 3.500 Euro fällt) haben die Grünen beantragt, die Nebenjobs im öffentlichen Dienst als unvereinbar mit der Abgeordnetentätigkeit zu untersagen. Beide Anträge wurden abgelehnt.

Krainer sieht kein Problem

Das Unvereinbarkeitsgesetz sieht vor, dass der Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrats Abgeordneten eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst untersagen kann, wenn "eine objektive und unbeeinflusste Amtsführung nicht gewährleistet ist". Brosz sieht dies etwa dann gegeben, wenn die Tätigkeit eines Abgeordneten in einem Ministerium "in den Gesetzwerdungsprozess hineingeht".

Dass Letzteres in seinem Fall zutreffen könnte, weist Gerstl zurück. Er bestätigte auf APA-Anfrage zwar, in der Rechtssektion des Innenministeriums zu arbeiten, aber: "Ich bereite selbst keine Akten vor, die ins Parlament kommen, das ist streng getrennt." Vielmehr berate er einen Gruppenleiter etwa bei der Vorbereitung internationaler Verträge. Er will das Thema nun mit den Grünen besprechen.

Krainer hat bereits Anfang Jänner betont, dass er in der Praxis keine Probleme mit seiner Nebentätigkeit erwarte. Denn auch jetzt schon seien Abgeordnete in die Erarbeitung von Gesetzesvorschlägen eingebunden. (APA, 22.1.2014)