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Auch Urlauber müssen sich in Dubai an die - zum Teil sehr strengen - Regeln halten.

Foto: AP Photo/Kamran Jebreili

Dubai/Wien - Wer den - leider schlechten - Kinofilm "Sex and the City 2" gesehen hat, der weiß: Die Vereinigten Arabischen Emirate gehen ihrem liberalen Ruf in den Golfstaaten und einer großen Exil-Gemeinschaft von Expats zum Trotz hart mit "unislamischen" Vergehen um. Dabei kommen immer wieder Touristen in der Urlaubermetropole Dubai mit dem Gesetz in Konflikt. So gibt es ein Verfahren gegen eine 29-Jährige Wienerin, die eine Vergewaltigung angezeigt hat. Die Frau musste ihren Pass abgeben. Nachfolgend einige Tipps und Regeln für Touristen:

  • Alkohol: Für islamische Einwohner der Emirate ist Alkohol verboten. Nicht-Muslime müssen um eine Alkohol-Lizenz ansuchen und können nur zu Hause oder in ebenfalls lizenzpflichtigen Lokalen trinken. Das gilt auch für westliche Touristen, wird aber im Regelfall selten kontrolliert. Im Emirat Sharjah wird das Verbot besonders streng gehandhabt, Alkohol wird in keinem Hotel angeboten. Auch ist es in den VAE verboten, in der Öffentlichkeit betrunken zu sein, warnt das britische Außenministerium. Wird man erwischt, drohten Strafen bis zu 400 Euro oder ein bis sechs Monate Gefängnis. Da Alkoholkontrollen am Steuer selten sind, glauben viele Fahrer, dass betrunken Autofahren legal ist - tatsächlich droht hartes Durchgreifen. Lokalen Medienberichten zufolge steuern Trickbetrüger in Dubai ihre Fahrzeuge darum gerne in Autos von alkoholisierten westlichen Besuchern, um Schweigegeld zu erpressen.
  • Außerehelicher Sex: Moralvorstellungen in Dubai sind sehr strikt. Außerehelicher Geschlechtsverkehr ist verboten, selbst Küsse in der Öffentlichkeit können zu Verhaftungen führen, besonders während der muslimischen Fastenzeit Ramadan, warnt das Reisemagazin Time-Out. Wird ein Fall von Sex zwischen Nicht-Ehepartnern, etwa eine gemeinsame Nacht in einem Hotelzimmer, angezeigt, kann es zu Haftstrafen oder Ausweisung aus den Emiraten kommen. Das Zusammenleben von nicht verheirateten Paaren ist illegal. Eine Norwegerin, die ihre eigene Vergewaltigung zur Anzeige brachte, wurde etwa im Vorjahr zu 16 Monate Haft verurteilt. Auf westlichen Druck und nach Medienberichten wurde sie freigelassen und durfte ausreisen. Die Behörde verweist darauf, dass nicht-eheliche Schwangerschaften bei Bekanntwerden, beispielsweise nach einem Arztbesuch, oder einer Anzeige ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Ledige Schwangere sollten sich vor der Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein.
    Homosexuelle Beziehungen sind gänzlich verboten. Eine "aktive" Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet in den VAE laut dem deutschen Auswärtigem Amt nicht statt.
  • Drogen: Gegen den Schmuggel und Handel illegaler Substanzen wie Cannabis und Kokain wird in den Emiraten hart vorgegangen - bis hin zur Todesstrafe. Auch der Besitz kleiner Mengen Suchtgift und selbst ein positiver Drogentest können in einer Haftstrafe von mindestens vier Jahren resultieren, warnt die britische Regierung. Jedes Jahr würden nicht nur Urlauber, sondern auch Durchreisende auf dem Weg zu anderen Destinationen im Transitbereich des Dubaier Flughafens verhaftet. Laut dem österreichischen Außenministerium wird auch der Eigenkonsum mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet. Ebenso kann der Nachweis einer Konsumation, die noch vor der Einreise stattgefunden hat, etwa mittels Urin- oder Blutprobe, schwere strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
  • Schweinefleisch: Das nach muslimischen Speiseregeln verpönte Schweinefleisch darf nicht nach Dubai importiert werden. In Supermärkten ist es nicht zu finden, in einigen Lokalen laut Reiseführern aber sehr wohl - ein Phänomen, das offenbar auf einen gesetzlichen Graubereich zurückzuführen ist. Im Vorjahr kündigten die Behörden ein hartes Vorgehen und Strafen von bis zu 4.000 Euro gegen Restaurants an, die nicht ordnungsgemäß die islamkonforme Speisezubereitung ("halal") in der Küche von der Verarbeitung von Schweinefleisch trennen.
  • Fotografieren: Ärger kann man in den Emiraten auch durch ein am falschen Ort geschossenes Foto bekommen. Das Ablichten bestimmter Regierungsgebäude und Militäreinrichtungen ist nicht erlaubt. Auch darf kein Foto ohne Einwilligung der Abgebildeten entstehen: So wurden bereits Männer verhaftet, die Frauen am Strand fotografierten, heißt es in Reiseinformationen aus London. Die britische Regierung warnt Touristen auch davor, dass traditionell angelsächsische Hobbys wie Vogelbeobachtung per Fernglas missverstanden werden könnten. Streng verboten ist überdies das Einführen von pornografischen Bildern und Videos, heißt es in Informationen des österreichischen Außenministeriums. (APA/red, 22.1.2014)