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Protestmarsch für die Festplattenabgabe im Herbst 2012.

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Kanzleramtsminister Josef Ostermayer und Justizminister Wolfgang Brandstetter begrüßen die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshof (OGH) zum Urheberrecht. Es gelte nun eine der Multifunktionalität des Speichermediums sowie der Richtlinie der EU bezüglich eines "gerechten Ausgleichs" entsprechende gesetzliche Regelung zu schaffen, wie es am Montag in einer Aussendung hieß.

Notwendigkeit eines "modernen Urheberrechts"

Unisono betonten die Minister die Notwendigkeit eines "modernen Urheberrechts", das neuen technischen Möglichkeiten und Entwicklungen Rechnung trägt. Ostermayer versprach, gemeinsam mit dem Justizministerium "zügig eine Reform des Urheberrechts und der dazugehörigen Bestimmungen" zu erarbeiten. Und Brandstetter ergänzte: "Auch kreative Leistungen sind etwas wert. Natürlich muss es dabei um einen fairen Interessensausgleich gehen."

Vergütungspflicht

Das Verfahren zwischen Hewlett Packard und austro mechana ist vom OGH an das Erstgericht zurückverwiesen worden, da grundsätzlich von einer Vergütungspflicht bei Computerfestplatten auszugehen sei, sofern dem Rechteinhaber nicht nur "ein geringfügiger Nachteil entstünde". Zu prüfen bleibt damit weiterhin das tatsächliche Ausmaß der Nutzung von Festplatten für Privatkopien. (APA, 20.1.2014)