Es scheint also, als seien von einem Offshore-Briefkasten, der - vorsichtig formuliert - dem Freundeskreis Meischberger/ Grasser zugerechnet werden könnte, 25.000 Euro für Ohrringe für eine gewisse "Fiona G." überwiesen worden.

Das ist aber nur eine Vignette aus einem 350-Seiten-Gutachten eines Sachverständigen, das mit dem Verdacht zu tun hat, dass Provisionen aus der Buwog-Privatisierung irgendwie beim damaligen Finanzminister Karl-Heinz G. gelandet sein könnten. An dieser Stelle ist das Wort "Unschuldsvermutung" angebracht. Und die Erwähnung des Faktums, dass dieses Gutachten zwar laut Format zu starken Schlussfolgerungen kommt, aber die endgültige Entscheidung ausdrücklich der Staatsanwaltschaft überlässt. Wann fällt die Entscheidung, ob Anklage erhoben wird? Bevor man das beantwortet, muss man fragen: welche Anklage? Die wegen der Buwog oder - etwas wahrscheinlicher - wegen Steuerhinterziehung?

Die Buwog-Untersuchung gegen Grasser zieht sich nun schon über fünf Jahre ("wahrscheinlich die längste Unschuldsvermutung der Welt"). Es gibt zahllose Störmanöver (laut Falter ermittelt auf Anzeige von Grasser die Staatsanwaltschaft jetzt gegen einen wichtigen Grasser-Belastungszeugen). Für viele ist Grasser jetzt schon schuldig, aber man muss sagen, dass offenbar der anklagereife Letztbeweis (noch?) nicht vorliegt. Es wird weiter rechtsstaatliche Geduld benötigt. (Hans Rauscher, DER STANDARD, 18.1.2014)