Menschen mit Behinderung stehen verschiedene Zuschüsse zu. Doch nicht immer wird darüber gut informiert, was der Verein für chronisch Kranke kritisiert. 

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St. Pölten / Wien - Menschen, die aufgrund einer schweren Gehbeeinträchtigung für Fahrten Hilfe brauchen, sollten besser in Oberösterreich leben als im östlichen Nachbarbundesland. Dieser Meinung ist Jürgen E. Holzinger, Obmann des Vereins für chronisch Kranke - und zwar deshalb, weil das Land Niederösterreich Menschen mit nicht altersbedingter Gehbehinderung deutlich seltener Mobilitätspauschalen für Taxi- oder Autofahrten ausbezahlt. So erhielten nur 17 Personen dort im Jahr 2012 eine solche Pauschale von 580 Euro (was das Sozialressort dem Standard bestätigte), in Oberösterreich waren es zuletzt rund 2200 Personen (die je 680 Euro erhielten).

Allerdings haben Menschen mit Behinderung in Niederösterreich zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss, zum Beispiel für Wege zwischen Ausbildungsstätte und Wohnhaus. Ist ein Mensch mit Behinderung erwerbstätig, ist wiederum der Bund für finanzielle Unterstützung zuständig.

Um viel Geld gebracht

Der Verein chronisch Kranker droht Niederösterreich nun mit einer Sammelklage: Entsprechende Informationen über die Mobilitätspauschale und das Antragsformular dafür wurden erst vor kurzem auf die Landes-Homepage gestellt. In Broschüren sei diese Option nirgends aufgeschienen, erst sein Verein habe nach hartnäckiger Recherche davon erfahren.

Daher sieht Obmann Holzinger jene, die in Niederösterreich Anspruch auf die Pauschale hätten, seit 2003 um viel Geld gebracht. Allerdings besteht darauf kein Rechtsanspruch, wie auch Martin Wancata einräumt, Leiter der Abteilung Soziales des Landes. Die engen Kriterien seien zudem durchaus gewollt, "da das ursprünglich der Bund bezahlt hat" , sagt Wancata.

"Minimierungstaktik"

Das Bundessozialamt zahlt seit 2003 Mobilitätspauschalen aber nur noch an Erwerbstätige aus, die Unterstützung nicht Erwerbstätiger mit Behinderung obliegt den Ländern - das Sozialministerium mischt sich da nicht ein. Holzinger recherchiert - ebenso wie der Club Mobil, ein Verein für Menschen mit Handicap, - seit Jahren, welches Bundesland für welche Mobilitätskosten finanzielle Unterstützungen gewährt.

Im Burgenland und in Vorarlberg haben beide Vereine bisher keine Auskunft erhalten. Salzburg gewährt wiederum unter bestimmten Umständen Taxi-Gutscheine, Tirol hat eine ähnliche Regelung wie Oberösterreich und Niederösterreich. Wien und die Steiermark schießen für bestimmte Fahrten, etwa zu Ausbildungsstätten oder Tageseinrichtungen, Geld zu. Kärnten stellt laut Holzinger kostenlose Behindertentaxis und Zuschüsse in Form von Kilometergeld zur Verfügung.

Im Fall von Niederösterreich ist es vor allem die Tatsache, dass das Land die Option auf die Mobilitätspauschale bisher so geheim gehalten hat, die Holzinger aufregt. Der Vereinsobmann ist sich sicher: "Das ist reine Minimierungstaktik." (Gudrun Springer, DER STANDARD, 18.1.2014)