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Der Knopf gehört nicht mehr Steiff allein.

apa/epa/Stefan Püchner

Im Markenrechtsstreit um den berühmten Metallknopf seiner Teddybären erleidet das Unternehmen Steiff eine schwere Niederlage. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg entschied am Donnerstag, dass es an Unterscheidungskraft zu anderen Produkten fehle, da der Kunde daraus nicht den Hersteller des Tieres erkennen könne. Damit verliert Steiff sein Exklusivrecht, den Plüschtier einen Knopf ins Ohr zu stanzen.

Im Jahr 2010 war Steiff vor den Kadi gezogen: "Steiff beanspruchte damit auf der Ebene der Europäischen Union Schutz – im Sinne eines ausschließlichen Rechts – für einen glänzenden oder matten, runden Metallknopf, der im mittleren Bereich des Ohrs eines beliebigen Stofftiers, das Ohren aufweist, angebracht ist, und für ein mittels eines solchen Knopfes angebrachtes rechteckiges, längliches Stofffähnchen. Schutz wird weder für die oben wiedergegebenen bildlichen Darstellungen als solche noch für den Knopf oder das mittels eines Knopfes angebrachte Fähnchen als solche begehrt, sondern allein für die Anbringung des Knopfes und des Fähnchens mittels eines derartigen Knopfes im mittleren Bereich des Ohrs von Stofftieren", so der EuGH in einer Aussendung.

Den Streit um ein anderes bekanntes Stofffähnchen, das rote an der Gesäßtasche von Levi's-Jeans, hat der Europäische Gerichtshof zugunsten des Jeansherstellers entschieden: Levi Strauss hatte zwar das Stofffähnchen ebenso wie den Schriftzug "Levi's" als Marke schützen lassen, nicht aber die Kombination aus beiden Marken, wie sie an der Seitennaht der Gesäßtasche zu sehen ist. Gleichwohl ist auch diese Kombination dem Gericht zufolge schutzwürdig. Anlass des Urteils war die Klage von Levi Strauss gegen einen Textilhersteller, der ebenfalls rote Stofffähnchen als Zeichen verwendet hatte. (red, APA, derStandard.at, 16.1.2014)