Mit der Einführung des Parkpickerls wurden bezirksfremde Dauerparker verbannt, auf den gekennzeichneten Anwohnerparkplätzen dürfen auch Kurzparker nicht mehr stehen, wenn sie nicht im entsprechenden Bezirk wohnen.

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Die Wiener Bezirke, in denen die Parkpickerlregelung gilt, dürfen 20 Prozent der Stellflächen für Bezirksbewohner reservieren. Bisher machten nur einige Bezirke innerhalb des Gürtels in Pilotprojekten von der Möglichkeit dieses Anwohnerparkens Gebrauch. Heuer sollen tausende neue Parkplätze dazukommen, die durch Verkehrszeichen zum Tabu für Bezirksfremde erklärt werden.

Laut einem Bericht von diepresse.com stapeln sich bei der städtischen Verkehrsorganisation MA 46 die entsprechenden Anträge der Bezirke; bis zu 3.500 den Bewohnern vorbehaltene Parkplätze könnten 2014 wienweit dazukommen. Allein im Bezirk Josefstadt sollen die bisherigen Anwohnerparkplätze in einem ersten Schritt auf 140 verdoppelt werden, noch im ersten Halbjahr könnten sie auf rund 1.000 Plätze aufgestockt werden.

Vor allem Innenbezirke haben Pläne

Ähnlich großzügig plant laut dem Bericht auch der Bezirk Leopoldstadt, die Option zu nutzen. Bisher gab es im 2. Gemeindebezirk noch keine Anwohnerparkplätze, Ende des Jahres sollen es vor allem in Karmeliter-, Czernin- und Stuwerviertel 800 bis 1.000 sein.

Von 0 auf über 1.000 Stellflächen will es auch Ursula Stenzel, die Vorsteherin der Inneren Stadt, bringen. Reservierte Plätze soll es in Zukunft auch in den Bezirken Wieden und Alsergrund geben, konkrete Zahlen liegen dort aber noch nicht vor. In Neubau und Mariahilf sind jeweils mehrere hundert Anwohnerparpklätze anvisiert - vor allem, um den Stellflächenverlust abzufedern, der durch die Einführung der Fußgängerzone Mariahilfer Straße entstanden ist. 

Rigorose Zusatzbestimmung

Mehrere Bezirke wollen die derzeitige Regelung noch ausgeweitet wissen. Statt einer Obergrenze von 20 Prozent forderten etwa Vertreter des 1. und des 8. Bezirks zumindest 25 Prozent. Hietzing, Währing und Döbling wollten sogar jeden zweiten Parkplatz ausschließlich den eigenen Bewohnern widmen. Verkehrsstadträtin Vassilakou erteilte den Forderungen bereits im Vorjahr eine Absage. "Ein höherer Anteil als 20 Prozent ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich", sagte ihr Sprecher.

Das Anwohnerparken ist eine noch rigorosere Zusatzbestimmung zur Parkpickerlregelung. Während in Parkpickerlgebieten Bezirksfremde zumindest noch Kurzparken dürfen, ist ihnen auf Anwohnerparkplätzen auch das nicht mehr erlaubt. Möglich sind Anwohnerparkplätze nur, wenn der Bezirk eine Parkplatzauslastung von zumindest 90 Prozent nachweisen kann. (red, derStandard.at, 16.1.2014)