Zu Beginn der stundenlangen Debatte hatten die Abgeordneten bereits mit Zweidrittelmehrheit in der Verfassung festgeschrieben, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen künftig nicht mehr verjähren können und nicht amnestiert werden können.
Das so genannte Schlusspunktgesetz und das Gesetz über den Befehlsnotstand waren Ende der 80-er Jahre unter dem Eindruck mehrerer Militärrevolten erlassen worden. Sie stellten mittlere und niedere Dienstränge auch bei Menschenrechtsverbrechen straffrei. Bis zu ersten Verurteilungen könnten aber noch Jahre vergehen. Die Betroffenen dürften vor Gericht geltend machen, dass die Aufhebung der Amnestiegesetze verfassungswidrig sei. Die letzte Entscheidung bliebe damit dem Obersten Gerichtshof überlassen. Das Gericht befindet sich zurzeit in einer Phase der personellen Erneuerung.
Starkes politisches Symbol
Die Parlamentsentscheidung stellt gleichwohl ein starkes politisches Symbol und einen Erfolg für den neuen peronistischen Präsidenten Nestor Kirchner dar. Er ist der erste Staatschef seit der Rückkehr des Landes zur Demokratie 1983, der die Täter der Militärjunta ausnahmslos vor Gericht bringen will.
In Argentiniens "schmutzigem Krieg" verschwanden von 1976 bis 1983 mindestens 9.000 Menschen, darunter auch Ausländer. Die meisten wurden vermutlich getötet. Menschenrechtsorganisationen gehen von bis zu 30.000 Opfern aus. Nach der Rückkehr zur Demokratie 1983 wurden mehrere Militärführer vor Gericht gestellt und zu lebenslanger Haft verurteilt, 1990 aber vom damaligen Präsidenten Carlos Menem begnadigt.